Witwenrente: Wie hoch ist sie wirklich?

Sterbefall-Lotse Team·8 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 21. August 2025·Aktualisiert am 30. April 2026

Rechtsgrundlage: §§ 46 ff. SGB VI

Die Witwen- oder Witwerrente sichert Hinterbliebene finanziell ab. Aber: Sie ist deutlich niedriger als viele erwarten – und eigenes Einkommen wird zum großen Teil angerechnet. Hier die Berechnung Schritt für Schritt mit Beispielen.

Die Faustformel

  • Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen
  • Kleine Witwenrente: 25 % der Rente des Verstorbenen
  • Bei Heirat vor 2002 und einem Partner über 40: 60 % bzw. 25 % (altes Recht)

Große oder kleine Witwenrente?

Große Witwenrente (55 %, lebenslang)

Anspruch besteht, wenn die hinterbliebene Person bei Tod des Partners mindestens 47 Jahre alt ist, ein minderjähriges oder behindertes Kind erzieht, oder erwerbsgemindert ist.

Kleine Witwenrente (25 %, max. 24 Monate)

Erhalten Hinterbliebene unter 47 Jahren ohne erziehungsbedürftiges Kind. Die Zahlung ist auf 24 Monate begrenzt – danach endet sie ersatzlos.

Beispiele: Wie hoch ist die Witwenrente konkret?

Rente des VerstorbenenGroße WR (55 %)Kleine WR (25 %)
1.200 €660 €300 €
1.500 €825 €375 €
1.800 €990 €450 €
2.000 €1.100 €500 €
2.500 €1.375 €625 €

Werte vor Einkommensanrechnung. Bei Heirat vor 2002 und Alter über 40: 60 % statt 55 %.

Einkommensanrechnung – das senkt die Rente

Eigenes Einkommen (Lohn, Rente, Mieteinnahmen) wird angerechnet, sobald es den Freibetrag übersteigt:

  • Freibetrag 2026 (West): ca. 1.038 € netto/Monat
  • Pro Kind mit Waisenrente: + 220 €
  • Vom übersteigenden Einkommen werden 40 % abgezogen

Beispiel: Netto-Einkommen 1.600 €. Übersteigender Betrag: 562 €. Anrechnung: 224,80 €. Die Witwenrente reduziert sich um diesen Betrag.

Sterbevierteljahr: Die ersten 3 Monate

Im ersten Quartal nach dem Tod (dem sogenannten Sterbevierteljahr) erhalten Hinterbliebene die volle Rente des Verstorbenen – also 100 % statt 55 %. Auch die Einkommensanrechnung greift hier noch nicht. Erst ab dem vierten Monat gelten die regulären Sätze.

Voraussetzungen

  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft (keine unverheirateten Paare)
  • Mindestens 1 Jahr Ehedauer (Ausnahme: Tod durch Unfall)
  • Verstorbene/r hatte 5 Jahre Wartezeit erfüllt
  • Keine eigene neue Ehe der hinterbliebenen Person
Wichtig: Den Antrag innerhalb von 12 Monaten stellen, sonst gibt es rückwirkend nur 3 Monate Zahlung. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (bei Heirat vor 2002: 60 %). Die kleine Witwenrente beträgt 25 %. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet.

Unterschied große und kleine Witwenrente?

Die große Witwenrente erhalten Hinterbliebene ab 47 Jahren oder mit Kind oder bei eigener Erwerbsminderung – lebenslang. Die kleine Witwenrente ist auf 24 Monate begrenzt.

Wird mein Einkommen angerechnet?

Ja. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag (2026 ca. 1.038 € netto monatlich) wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.

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