Witwenrente: Wie hoch ist sie wirklich?
Rechtsgrundlage: §§ 46 ff. SGB VI
Die Witwen- oder Witwerrente sichert Hinterbliebene finanziell ab. Aber: Sie ist deutlich niedriger als viele erwarten – und eigenes Einkommen wird zum großen Teil angerechnet. Hier die Berechnung Schritt für Schritt mit Beispielen.
Die Faustformel
- Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen
- Kleine Witwenrente: 25 % der Rente des Verstorbenen
- Bei Heirat vor 2002 und einem Partner über 40: 60 % bzw. 25 % (altes Recht)
Große oder kleine Witwenrente?
Große Witwenrente (55 %, lebenslang)
Anspruch besteht, wenn die hinterbliebene Person bei Tod des Partners mindestens 47 Jahre alt ist, ein minderjähriges oder behindertes Kind erzieht, oder erwerbsgemindert ist.
Kleine Witwenrente (25 %, max. 24 Monate)
Erhalten Hinterbliebene unter 47 Jahren ohne erziehungsbedürftiges Kind. Die Zahlung ist auf 24 Monate begrenzt – danach endet sie ersatzlos.
Beispiele: Wie hoch ist die Witwenrente konkret?
| Rente des Verstorbenen | Große WR (55 %) | Kleine WR (25 %) |
|---|---|---|
| 1.200 € | 660 € | 300 € |
| 1.500 € | 825 € | 375 € |
| 1.800 € | 990 € | 450 € |
| 2.000 € | 1.100 € | 500 € |
| 2.500 € | 1.375 € | 625 € |
Werte vor Einkommensanrechnung. Bei Heirat vor 2002 und Alter über 40: 60 % statt 55 %.
Einkommensanrechnung – das senkt die Rente
Eigenes Einkommen (Lohn, Rente, Mieteinnahmen) wird angerechnet, sobald es den Freibetrag übersteigt:
- Freibetrag 2026 (West): ca. 1.038 € netto/Monat
- Pro Kind mit Waisenrente: + 220 €
- Vom übersteigenden Einkommen werden 40 % abgezogen
Beispiel: Netto-Einkommen 1.600 €. Übersteigender Betrag: 562 €. Anrechnung: 224,80 €. Die Witwenrente reduziert sich um diesen Betrag.
Sterbevierteljahr: Die ersten 3 Monate
Im ersten Quartal nach dem Tod (dem sogenannten Sterbevierteljahr) erhalten Hinterbliebene die volle Rente des Verstorbenen – also 100 % statt 55 %. Auch die Einkommensanrechnung greift hier noch nicht. Erst ab dem vierten Monat gelten die regulären Sätze.
Voraussetzungen
- Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft (keine unverheirateten Paare)
- Mindestens 1 Jahr Ehedauer (Ausnahme: Tod durch Unfall)
- Verstorbene/r hatte 5 Jahre Wartezeit erfüllt
- Keine eigene neue Ehe der hinterbliebenen Person
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (bei Heirat vor 2002: 60 %). Die kleine Witwenrente beträgt 25 %. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet.
Unterschied große und kleine Witwenrente?
Die große Witwenrente erhalten Hinterbliebene ab 47 Jahren oder mit Kind oder bei eigener Erwerbsminderung – lebenslang. Die kleine Witwenrente ist auf 24 Monate begrenzt.
Wird mein Einkommen angerechnet?
Ja. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag (2026 ca. 1.038 € netto monatlich) wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.
Weiterführende Ratgeber
Alle Fristen im Blick mit Sterbefall-Lotse
Die App zeigt Ihnen genau, welche Dokumente wo eingereicht werden müssen – und erinnert an Deadlines.
Kostenlos starten