Bestattungskosten: Wer zahlt was?

Sterbefall-Lotse Team·9 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 16. September 2025·Aktualisiert am 30. April 2026

Rechtliche Grundlage: § 1968 BGB, § 74 SGB XII, Bestattungsgesetze der Länder

Eine Bestattung kostet in Deutschland meist zwischen 5.000 € und 12.000 €. Wer die Rechnung am Ende trägt, hängt vom Nachlass, von Angehörigen und von Zuschüssen ab. Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine realistische Übersicht – auch über Wege, Kosten zu senken.

Realistische Kostenübersicht

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Holen Sie mindestens zwei Angebote ein – die Preise variieren zwischen Bestattern deutlich.

Bestatter-Grundleistung

1.500 – 3.500 €

Überführung, Sarg/Urne, Einsargung, Trauerfeier-Organisation

Friedhofsgebühren

1.000 – 3.500 €

Grabnutzungsrecht (20–25 Jahre), Beisetzung, ggf. Kapelle

Grabstein / Grabmal

1.000 – 5.000 €

Erst nach 6–12 Monaten Setzfreiheit bestellen

Trauerfeier

200 – 800 €

Redner/Pfarrer, Blumenschmuck, Musik

Traueranzeige

100 – 500 €

Je nach Zeitung und Umfang

Sterbeurkunden

30 – 90 €

7–8 Exemplare à ca. 10 €

Trauerkaffee / Bewirtung

200 – 1.000 €

Keine Pflicht – ganz individuell

Die günstigste mögliche Bestattung ist die anonyme Seebestattung oder eine schlichte Urnenbestattung auf einem Gemeinschaftsgrab – ab ca. 1.500–2.500 €.

Wer ist kostenpflichtig? (Reihenfolge)

  1. 1

    Der Nachlass

    Zuerst werden Bestattungskosten aus dem Nachlass bezahlt (§ 1968 BGB). Banken geben dafür Beträge frei – oft ohne Erbschein, gegen Vorlage der Rechnung und Sterbeurkunde.

  2. 2

    Die Erben

    Reicht der Nachlass nicht, tragen die Erben die Kosten – anteilig nach ihren Erbquoten.

  3. 3

    Die Bestattungspflichtigen

    Gibt es keine Erben (oder wurde ausgeschlagen), greifen die Bestattungspflichtigen der Landesgesetze. Meist in dieser Reihenfolge: Ehepartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister.

  4. 4

    Die Kommune / das Sozialamt

    Wenn niemand zahlen kann, muss die Kommune bestatten (ordnungsrechtliche Bestattung). Die Kosten werden später von den Pflichtigen – soweit zumutbar – zurückgefordert.

Sozialbestattung (§ 74 SGB XII)

Können die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt die „erforderlichen Kosten einer einfachen, aber würdigen Bestattung". Übernommen werden typischerweise Sarg oder Urne, einfache Trauerfeier, Grabstelle und Grabplatte – keine aufwendigen Grabsteine oder Bewirtung.

Wichtig: Den Antrag beim Sozialamt des Sterbeorts vor der Bestattung stellen. Nachträgliche Erstattung ist oft schwieriger. Die Bestattungsrechnung im Original einreichen.

Kostenzuschüsse und Versicherungen prüfen

Sterbegeldversicherung

Viele Verstorbene haben eine abgeschlossen, oft ohne dass Angehörige davon wissen. Unterlagen des Verstorbenen sichten. Versicherungssumme meist 3.000–10.000 €.

Lebensversicherung

Zahlt an Bezugsberechtigte – oft hoch genug, um die Bestattung mitzudecken. Schnell melden: Meldefristen ab 72 Stunden.

Unfallversicherung

Wenn der Tod durch Unfall verursacht wurde, zahlt oft eine private Unfallversicherung. Frist: häufig nur 48 Stunden.

Berufsgenossenschaft

Bei Tod durch Arbeits- oder Wegeunfall zahlt die Berufsgenossenschaft ein Sterbegeld und übernimmt Bestattungskosten.

Beihilfe (Beamte)

Beamte und Pensionäre erhalten ein Sterbegeld aus der Beihilfe – Antrag beim Dienstherrn. Höhe: meist 2 Monatsbezüge.

Steuerliche Absetzbarkeit

Bestattungskosten können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden (§ 33 EStG) – jedoch nur, soweit sie den Nachlass übersteigen.

Absetzbar sind typischerweise:

  • Sarg, Urne, Einsargung
  • Bestatterleistung und Überführung
  • Friedhofsgebühren und Beisetzung
  • Grabstein und erste Grabanlage
  • Trauerfeier, Pfarrer/Redner, Blumenschmuck
  • Traueranzeige und Danksagungskarten

Nicht absetzbar:

  • Trauerkleidung
  • Bewirtung der Trauergäste
  • Reisekosten zur Beerdigung
  • Laufende Grabpflege in späteren Jahren

Kosten senken – legale Optionen

  1. Mehrere Angebote von Bestattern einholen – Unterschiede oft 2.000–4.000 € bei gleicher Leistung
  2. Feuerbestattung statt Erdbestattung wählen (ca. 1.000–2.000 € günstiger)
  3. Anonyme Bestattung oder Gemeinschaftsgrab statt eigenem Grab
  4. Eigene Organisation statt Komplettpaket – viele Leistungen können selbst erledigt werden
  5. Friedwald / Ruheforst statt klassischem Friedhof – oft deutlich günstiger, keine Grabpflege
  6. Auf Bewirtung verzichten oder klein halten – ist keine Pflicht

Häufige Fragen

Muss ich die Bestattung bezahlen, wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe?

Ja, möglicherweise. Die Ausschlagung befreit Sie von erbrechtlicher Haftung – nicht aber von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht nach den Bestattungsgesetzen der Länder. Wer also ausschlägt, kann trotzdem zahlen müssen, wenn er bestattungspflichtig ist.

Kann ich die Bestattungskosten von der Erbschaftsteuer abziehen?

Ja. Bestattungskosten (bis zu einem Pauschbetrag von 10.300 € ohne Einzelnachweis) mindern den steuerpflichtigen Erwerb. Bei höheren Kosten mit Einzelnachweis.

Was ist, wenn kein Geld im Nachlass ist?

Banken geben oft Beträge zur Bestattung frei, auch wenn das Konto gesperrt ist – gegen Vorlage der Rechnung und Sterbeurkunde. Falls wirklich gar kein Geld da ist: Sozialbestattung beantragen.

Wie lange habe ich Zeit für die Bestattung?

Die Bestattungsfristen sind Ländersache. In Deutschland üblich: Beisetzung innerhalb von 4–10 Tagen nach dem Tod. NRW: binnen 8 Tagen. In Ausnahmefällen (z.B. Erbermittlung im Ausland) können Sie Fristverlängerung beantragen.

Hinweis: Die genannten Preise sind Durchschnittswerte aus 2025/2026. Regional und je nach Anbieter gibt es deutliche Unterschiede. Für individuelle Fragen, besonders bei Sozialbestattung oder steuerlichen Fragen, empfehlen wir eine Beratung durch Sozialamt bzw. Steuerberater.

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