Witwenrente-Rechner

Wie hoch ist Ihre Witwen- oder Witwerrente? Geben Sie die Rente des Verstorbenen und Ihr Alter an – der Rechner prüft, ob Anspruch auf die große Witwenrente (55 %) oder die kleine Witwenrente (25 %) nach § 46 SGB VI besteht. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Hinterbliebenenrenten-Rechner

Witwen- und Witwerrente nach § 46 SGB VI – Orientierungswert, vor Anrechnung eigener Einkünfte.

Die genaue Rentenhöhe finden Sie im letzten Rentenbescheid.

Große und kleine Witwenrente

Die Hinterbliebenenrente sichert Ehepartner und eingetragene Lebenspartner nach dem Tod ab. Das Gesetz unterscheidet zwei Formen (§ 46 SGB VI):

  • Große Witwenrente (55 %) – unbefristet, wenn der Hinterbliebene mindestens 47 Jahre alt ist, ein Kind unter 18 erzieht oder erwerbsgemindert ist.
  • Kleine Witwenrente (25 %) – befristet auf 24 Monate, wenn keine Voraussetzung für die große Rente erfüllt ist.

Maßgeblich ist die Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder bei Erwerbsminderung bezogen hätte. Für Ehen vor 2002 (mit einem vor 1962 geborenen Partner) kann das günstigere alte Recht mit 60 % gelten.

Sterbevierteljahr: volle Rente für 3 Monate

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod erhalten Hinterbliebene die volle Rente des Verstorbenen weiter – ohne Anrechnung eigenen Einkommens. Das Sterbevierteljahr muss aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden und wird nicht rückwirkend gezahlt.

Einkommensanrechnung

Eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags (2024 rund 1.038 € netto/Monat) wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet (§ 97 SGB VI). Pro kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag. Der Rechner zeigt den Bruttoanspruch vor dieser Anrechnung.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Häufige Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente?+
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente, die der verstorbene Ehepartner bezogen hat oder bezogen hätte. Die kleine Witwenrente beträgt 25 %. Bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen ein Partner vor 1962 geboren ist, gilt teilweise noch das alte Recht mit 60 %.
Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?+
Die große Witwenrente (55 %) wird unbefristet gezahlt und setzt voraus, dass der Hinterbliebene mindestens 47 Jahre alt ist, ein Kind unter 18 Jahren erzieht oder erwerbsgemindert ist. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gibt es die kleine Witwenrente (25 %) – befristet auf 24 Monate.
Wird mein eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?+
Ja. Eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet (§ 97 SGB VI). Der Freibetrag liegt 2024 bei rund 1.038 € netto im Monat, pro kindergeldberechtigtem Kind erhöht er sich. Im Sterbevierteljahr – den ersten drei Monaten nach dem Tod – erfolgt keine Anrechnung.
Was ist das Sterbevierteljahr?+
Im Sterbevierteljahr erhalten Hinterbliebene drei Monate lang die volle Rente des Verstorbenen weiter – ohne Anrechnung eigenen Einkommens. Es muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden und wird nicht automatisch und nicht rückwirkend gezahlt.

Weiterführende Ratgeber & Tools

Alle Fristen im Blick mit Sterbefall-Lotse

Die App erinnert Sie an die Antragsfristen für Hinterbliebenenrente und Sterbevierteljahr.

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