Lebensversicherung auszahlen lassen

Sterbefall-Lotse Team·8 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 03. Dezember 2025·Aktualisiert am 30. April 2026

Rechtsgrundlage: §§ 159–168 VVG, ErbStG, EStG

Eine Lebensversicherung ist oft die größte Einzelzahlung an Hinterbliebene. Doch die Auszahlung läuft nicht automatisch – Sie müssen sie aktiv beantragen und einige Fallstricke kennen.

Frist: 72 Stunden

Die Versicherung muss innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis vom Tod informiert werden – auch wenn die Auszahlung später beantragt wird. Versäumnis kann zur Leistungsfreiheit führen, vor allem bei Unfalltod.

Schritt 1: Bezugsrecht prüfen

Im Versicherungsvertrag oder im letzten Mitteilungsschreiben steht, wer als Bezugsberechtigte/r eingetragen ist. Das ist entscheidend:

  • Mit Bezugsberechtigtem: Die Summe geht direkt an die genannte Person – außerhalb des Nachlasses. Erbschein ist nicht nötig.
  • Ohne Bezugsberechtigten: Die Summe fällt in den Nachlass. Erbschein (oder Testament) erforderlich.
  • Mehrere Bezugsberechtigte: Aufteilung nach Quote im Vertrag.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

  • Sterbeurkunde (beglaubigt, Original)
  • Versicherungsschein (Police)
  • Bezugsberechtigung (falls separat dokumentiert)
  • Erbschein oder beglaubigte Abschrift des Testaments mit Eröffnungsprotokoll (wenn ohne Bezugsberechtigten)
  • Bankverbindung des Empfängers
  • Bei unklarer Todesursache: Totenschein / ärztliches Gutachten

Schritt 3: Anspruch anmelden

Die meisten Versicherer haben ein Formular „Leistungsantrag im Todesfall", das online erhältlich ist. Per Einschreiben mit Rückschein versenden. Bei größeren Summen empfiehlt sich eine Kopie aller Unterlagen für die eigenen Akten.

Dauer der Bearbeitung

Standardfall: 2–6 Wochen

Klare Todesursache, vollständige Unterlagen, eindeutige Bezugsberechtigung – dann zahlt die Versicherung zügig.

Verzögerungsfälle: 3–12 Monate

Unklare Todesursache, Suizid in den ersten 3 Versicherungsjahren, Auslandsfall, vermutete Falschangaben bei Vertragsabschluss.

Steuerliche Behandlung

Risikolebensversicherung

Nur Erbschaftssteuer, sofern der Freibetrag überschritten wird. Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €.

Kapitallebensversicherung

Ggf. Einkommensteuer auf die Erträge – abhängig von Abschlussjahr, Laufzeit und Auszahlungsmodus. Verträge vor 2005 sind oft komplett steuerfrei.

Direkt eingetragene Bezugsberechtigte

Die Summe gilt rechtlich als Schenkung des Versicherungsnehmers an die bezugsberechtigte Person – auch dann zählt der Erbschaftssteuer-Freibetrag.

Was tun bei Ablehnung?

  1. Schriftliche Begründung der Versicherung anfordern
  2. Frist von 14 Tagen für Stellungnahme setzen
  3. Beschwerde beim Versicherungsombudsmann (kostenlos, Streitwerte bis 100.000 € bindend)
  4. Bei Bedarf Fachanwalt für Versicherungsrecht – Rechtsschutzversicherung prüft Deckung
Suizid-Klausel: Die meisten Verträge schließen Leistung bei Suizid in den ersten 3 Jahren nach Vertragsabschluss aus. Danach wird in der Regel gezahlt. Prüfen Sie den Vertrag genau.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Auszahlung?

Bei vollständigen Unterlagen meist 2 bis 6 Wochen. Bei unklarer Todesursache, Suizid in den ersten 3 Jahren oder fehlenden Dokumenten kann es Monate dauern.

Muss ich die Auszahlung versteuern?

Bei Risikolebensversicherung nur Erbschaftssteuer ab dem Freibetrag. Bei Kapitallebensversicherungen können zusätzlich Einkommensteuer auf die Erträge anfallen.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Schriftlich nachhaken, Frist setzen, bei Ablehnung Versicherungsombudsmann einschalten (kostenfrei) oder Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen.

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