Checkliste nach einem Todesfall

Sterbefall-Lotse Team·8 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 15. Januar 2025·Aktualisiert am 30. April 2026

Wenn ein Mensch stirbt, bricht häufig eine Welt zusammen – und gleichzeitig beginnt eine Flut an Aufgaben, die erledigt werden müssen. Fristen, Behörden, Versicherungen, Verträge. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Nicht alles muss sofort erledigt werden, aber einiges hat harte Fristen, die Sie kennen sollten.

Sofort (Tag 1–3)

Arzt verständigen

Hausarzt oder ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) rufen. Der Arzt stellt den Totenschein aus – ohne diesen Schein kann nichts Weiteres eingeleitet werden.

Sterbeurkunde beantragen

Beim Standesamt am Sterbeort – innerhalb von 3 Werktagen (gesetzliche Pflicht, § 28 PStG). Mindestens 7–8 beglaubigte Exemplare bestellen, denn jede Behörde und Bank braucht ein Original.

Bestatter beauftragen

Der Bestatter übernimmt die Überführung, Formalitäten beim Standesamt und organisiert die Bestattung. Mehrere Angebote einholen – die Preise unterscheiden sich erheblich (3.000–15.000 €). Günstig bedeutet nicht lieblos.

Lebens- und Unfallversicherung melden

Bei Lebensversicherungen gilt oft eine Meldefrist von 72 Stunden, bei Unfallversicherungen 48 Stunden. Schauen Sie in die Policen oder rufen Sie direkt an.

Engste Angehörige informieren

Teilen Sie sich die Aufgabe auf. Es gibt keine Pflicht, alleine stark zu sein.

Erste Woche

Testament suchen und einreichen

Jedes gefundene Testament muss sofort beim Nachlassgericht (Amtsgericht) eingereicht werden – das ist gesetzliche Pflicht (§ 2259 BGB). Wer ein Testament zurückhält, macht sich strafbar. Durchsuchen Sie Schubladen, Aktenordner, Banksafes.

Krankenversicherung abmelden

Sterbeurkunde einsenden, Versichertenkarte zurückgeben. Familienversicherte müssen sich umgehend selbst versichern.

Rentenversicherung informieren

Das Sterbevierteljahr – drei Monate die volle Rente ohne Einkommensanrechnung – muss aktiv beantragt werden. Warten Sie nicht, die Deutsche Rentenversicherung zahlt nicht rückwirkend.

Bank informieren

Das Konto wird gesperrt. Falls eine Kontovollmacht über den Tod hinaus bestand (transmortale Vollmacht), prüfen Sie deren Gültigkeit. Laufende Lastschriften weiter beobachten.

Arbeitgeber des Verstorbenen

Falls der Verstorbene noch berufstätig war: Arbeitgeber informieren, offenes Gehalt und Urlaubsabgeltung klären.

Wochen 2–8

Erbausschlagung prüfen

6-Wochen-Frist! Wenn Schulden das Vermögen übersteigen, kann die Erbausschlagung sinnvoll sein. Kein Zeitdruck, aber die Frist läuft ab dem Moment, in dem Sie vom Erbfall erfahren.

Versicherungen kündigen oder umschreiben

Hausrat, Haftpflicht, KFZ, Rechtsschutz – alle Policen sichten. Einige können übernommen werden, andere müssen gekündigt werden. Sonderkündigungsrecht gilt im Todesfall.

Mietvertrag kündigen

Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB. Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zum Monatsende. Kein Warten auf die reguläre Kündigungsfrist.

Strom, Gas, Internet kündigen

Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Zählerstände fotografieren. Manche Verträge laufen auf Erben über, wenn nicht aktiv gekündigt wird.

Abonnements und Mitgliedschaften

Streaming-Dienste, Zeitungen, Vereinsmitgliedschaften, Fitnessstudio – alles aktiv kündigen. Lastschriften im Kontoauszug der letzten 3 Monate durchgehen.

Erbschaftsteuer beim Finanzamt melden

Anzeigepflicht innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls. Freibeträge: 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder. Unter diesen Grenzen fällt keine Steuer an.

Digitalen Nachlass regeln

E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, PayPal, Amazon, Netflix, Cloud-Speicher – Sterbeurkunde einschicken, Löschung beantragen oder auf Gedenkstatus setzen.

Grundbuch umschreiben

Innerhalb von 2 Jahren kostenlos. Danach fallen Gerichtsgebühren an. Zuständig ist das Grundbuchamt.

Was viele vergessen

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass bestimmte Aufgaben systematisch übersehen werden – nicht aus Gleichgültigkeit, sondern weil sie weniger offensichtlich sind.

Automatische Lastschriften laufen weiter

Versicherungen, Abos und Mitgliedschaften buchen so lange ab, bis sie aktiv abgemeldet werden. Gehen Sie die letzten drei Kontoauszüge durch und kündigen Sie alles, was nicht mehr benötigt wird.

Testament im Bankschließfach

Viele Menschen hinterlegen ihr Testament im Bankschließfach. Nach dem Tod ist das Konto gesperrt – das Schließfach aber kann im Beisein eines Bankmitarbeiters geöffnet werden, um nach einem Testament zu suchen.

Digitaler Nachlass wird oft ignoriert

Passwörter sind selten notiert. E-Mail-Konten, Online-Banking-Zugänge, PayPal-Guthaben – vieles bleibt liegen. Google, Facebook und andere große Plattformen haben inzwischen Prozesse für Todesfälle.

Nachsendeantrag bei der Post

Post geht weiterhin an die alte Adresse. Ein Nachsendeauftrag stellt sicher, dass wichtige Schreiben von Behörden oder Gläubigern ankommen.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich die 3-Tages-Frist für die Sterbeurkunde verpasse?

Theoretisch ist es eine Ordnungswidrigkeit, praktisch ist das Standesamt kulant – insbesondere wenn ein Bestatter beauftragt wurde. Trotzdem: möglichst schnell handeln.

Muss ich als Erbe alle Schulden übernehmen?

Ja, wenn Sie das Erbe nicht ausschlagen. Schulden und Vermögen gehen gemeinsam über. Deshalb ist es wichtig, sich innerhalb der 6-Wochen-Frist Klarheit über den Nachlass zu verschaffen.

Wie lange darf ich in der Wohnung des Verstorbenen bleiben?

Als Erbe treten Sie in den Mietvertrag ein. Sie können mit dem Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB) zum nächsten Termin kündigen – oder den Vertrag weiterlaufen lassen, wenn Sie die Wohnung behalten möchten.

Wer zahlt die Beerdigungskosten?

Grundsätzlich sind die Erben kostenpflichtig. Gibt es keine Erben oder ist der Nachlass nicht ausreichend, können bestattungspflichtige Angehörige herangezogen werden.

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