Hinterbliebenenrente

Witwen-, Witwerrente und Sterbevierteljahr nach dem Tod des Ehepartners.

Nach dem Tod eines Ehepartners können Hinterbliebene Anspruch auf Rentenleistungen haben. Viele beantragen diese zu spät – dabei zählt jeder Monat. Hier erfahren Sie, was Ihnen zusteht und wie Sie es schnell beantragen.

Das Sterbevierteljahr – sofort beantragen

In den ersten 3 Monaten nach dem Tod erhalten Sie das Sterbevierteljahr: die volle Rente des Verstorbenen wird in dieser Zeit ohne Anrechnung eigenen Einkommens gezahlt. Danach gelten wieder die normalen Einkommensgrenzen.

Antrag sofort stellen – die Deutsche Rentenversicherung zahlt nicht rückwirkend für Monate, in denen kein Antrag vorlag.

Zuständig: Deutsche Rentenversicherung, Telefon 0800 1000 4800 (kostenlos, Mo–Fr 7–18 Uhr).

Voraussetzungen – gelten für alle Witwenrenten

  • Mindestens 5 Jahre Ehezeit (Ausnahme: Tod durch Unfall oder plötzliche Erkrankung – dann reicht 1 Jahr)
  • Der Verstorbene hatte mindestens 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Die Ehe wurde vor dem 62. Geburtstag des Verstorbenen geschlossen
  • Die Ehe bestand zum Zeitpunkt des Todes noch

Auch eingetragene Lebenspartner haben nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vergleichbare Ansprüche.

Große Witwenrente (55 %)

Sie erhalten die große Witwenrente, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie haben das 47. Lebensjahr vollendet
  • Sie erziehen ein Kind unter 18 Jahren
  • Sie sind erwerbsgemindert

Höhe: 55 % der Rentenansprüche des Verstorbenen. Bei eigenem Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags ein Teil angerechnet.

Einkommensgrenze 2024 (Beispiel West)

Freibetrag: ca. 1.037 €/Monat. Was darüber liegt, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Eigenes Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen, Betriebsrenten zählen dazu – Kapitalerträge bis 801 € nicht.

Beispiel: Eigenes Einkommen 1.800 €/Monat → Überschuss: 763 € → Anrechnung: 40 % von 763 € = 305 € werden von der Witwenrente abgezogen.

Kleine Witwenrente (25 %)

Wenn keines der Kriterien für die große Witwenrente erfüllt ist, erhalten Sie die kleine Witwenrente: 25 % der Rentenansprüche des Verstorbenen, befristet auf 24 Monate nach dem Todesmonat. Danach endet die Leistung automatisch.

Ausnahme: Bei Ehen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden und bei denen beide Partner vor 1962 geboren wurden, gilt noch das alte Recht – die kleine Witwenrente kann dann unbefristet sein.

Schritt für Schritt: Antrag stellen

  1. 1Sterbeurkunde besorgen (mindestens 1 Exemplar für die Rentenversicherung).
  2. 2Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug bereithalten.
  3. 3Eigene Versicherungsnummer (auf der Rentenversicherungskarte oder alten Bescheiden).
  4. 4Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen – telefonisch (0800 1000 4800), online (www.deutsche-rentenversicherung.de) oder persönlich in einer Beratungsstelle.
  5. 5Angaben zum eigenen Einkommen machen – die Rentenversicherung berechnet dann, ob und wie viel angerechnet wird.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4–8 Wochen. Wer früh beantragt, bekommt die Leistung auch rückwirkend ab Todesmonat.

Waisenrente – wenn minderjährige Kinder vorhanden sind

Kinder des Verstorbenen können ebenfalls Rentenleistungen erhalten:

  • Halbwaisenrente (10 % der Rente des Verstorbenen): wenn noch ein Elternteil lebt
  • Vollwaisenrente (20 %): wenn beide Elternteile gestorben sind

Berechtigt sind Kinder bis 18 Jahre, in Ausbildung oder Studium bis 27 Jahre. Auch Pflegekinder und Stiefkinder unter bestimmten Bedingungen.

Wiederheirat: Bei erneuter Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erlischt die Witwenrente. Dafür gibt es einmalig eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsbeiträgen der Witwenrente.

Häufige Fehler

Antrag zu spät gestellt

Die Rentenversicherung zahlt rückwirkend bis zu 12 Monate vor Antragstellung. Wer länger wartet, verliert Ansprüche. Im ersten Monat nach dem Tod sollte der Antrag eingereicht sein.

Einkommensänderungen nicht gemeldet

Steigt das eigene Einkommen, muss dies der Rentenversicherung gemeldet werden. Wer das vergisst, muss unter Umständen Leistungen zurückzahlen.

Betriebsrente vergessen

Wenn der Verstorbene eine Betriebsrente bezog, können Hinterbliebene auch dort Ansprüche haben. Beim früheren Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung nachfragen.

Weiterführende Ratgeber

Alle Rentenansprüche im Blick behalten

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