Wer muss nach einem Todesfall informiert werden?
Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es eine lange Liste von Stellen, die informiert werden müssen. Manche haben gesetzliche Fristen, andere laufen einfach weiter, wenn man nichts unternimmt. Diese Übersicht hilft Ihnen, niemanden zu vergessen.
Sofort (Tag 1–3)
Arzt / Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Muss den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Ohne Totenschein läuft nichts. Notruf: 116 117.
Standesamt am Sterbeort
Sterbeurkunde beantragen. Gesetzliche Frist: 3 Werktage (§ 28 PStG). Meist übernimmt der Bestatter diese Meldung.
Bestatter
Übernimmt Überführung, Formalitäten beim Standesamt und organisiert die Bestattung. Je früher, desto entlastender.
Engste Familie und Freunde
Kein gesetzlicher Zwang, aber menschlich notwendig. Aufgaben aufteilen hilft.
Erste Woche
Krankenversicherung
Mitgliedschaft endet mit dem Tod. Sterbeurkunde einsenden, Versichertenkarte zurückgeben. Familienversicherte müssen sich eigenständig versichern.
Deutsche Rentenversicherung
Sterbevierteljahr und ggf. Hinterbliebenenrente beantragen. Telefon: 0800 1000 4800 (kostenlos). Nicht warten – es wird nicht rückwirkend gezahlt.
Arbeitgeber des Verstorbenen
Falls noch berufstätig: Arbeitgeber informieren. Offenes Gehalt, Urlaubsabgeltung und Betriebsrente klären.
Nachlassgericht (Amtsgericht)
Gefundenes Testament sofort einreichen – gesetzliche Pflicht (§ 2259 BGB). Unterschlagung ist strafbar.
Bank und Kreditinstitute
Konto wird gesperrt. Kontovollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) prüfen. Depots und Sparkonten erfassen.
Lebens- und Unfallversicherung
Oft kurze Meldefristen: Lebensversicherung 72 Stunden, Unfallversicherung 48 Stunden. Policen durchsuchen und sofort melden.
Wochen 2–8
Finanzamt
Erbschaft innerhalb von 3 Monaten anzeigen (Anzeigepflicht). Einkommensteuererklärung des Verstorbenen für das laufende Jahr einreichen.
Vermieter
Mietvertrag kündigen (Sonderkündigungsrecht § 580 BGB) oder Übernahme mitteilen. Frist bis 3. Werktag des Monats.
Weitere Versicherungen
Hausrat, Haftpflicht, KFZ, Rechtsschutz, Berufsunfähigkeit – alle Policen sichten, kündigen oder umschreiben.
Strom-, Gas-, Wasseranbieter
Sonderkündigungsrecht. Zählerstände notieren. Guthaben wird erstattet.
Telekommunikationsanbieter
Telefon, Mobilfunk, Internet kündigen. Meist mit 3 Monaten Frist, oft kulanzweise früher.
GEZ / Rundfunkbeitrag
Online oder schriftlich abmelden. Gilt nur für den Verstorbenen als alleinige Person.
Abonnements und Mitgliedschaften
Streaming, Zeitung, Fitnessstudio, Vereine – Kontoauszüge durchgehen und alles aktiv kündigen.
Kraftfahrzeugzulassungsstelle (KFZ)
Fahrzeug ummelden oder abmelden. Versicherung kündigen oder übertragen.
Einwohnermeldeamt
Abmeldung erfolgt in vielen Bundesländern automatisch durch das Standesamt. Im Zweifelsfall nachfragen.
Digitaler Nachlass
Online-Konten und digitale Dienste enden nicht automatisch mit dem Tod. Viele Plattformen haben eigene Prozesse für Todesfälle.
E-Mail-Anbieter (Gmail, GMX, Web.de)
Löschung oder Übergabe an Erben beantragen. Google hat dafür einen „Kontoinaktivitäts-Manager", GMX und Web.de akzeptieren Sterbeurkunde.
Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn)
Facebook: Profil in Gedenkstatus versetzen oder löschen. Instagram: Löschung oder Memorialization beantragen. LinkedIn: Löschung über Support.
PayPal und Online-Zahlungsdienste
Guthaben kann an die Erben ausgezahlt werden. Sterbeurkunde und Nachweis der Erbeneigenschaft einreichen.
Amazon
Konto schließen und Guthaben/Gutscheine auszahlen lassen. Bestellhistorie für laufende Lieferungen prüfen.
Cloud-Speicher (iCloud, Google Drive, Dropbox)
Daten können in der Regel mit Sterbeurkunde heruntergeladen werden. Apple hat ein eigenes „Digital Legacy"-Programm.
Was Sie immer dabei haben sollten
Bei jeder dieser Stellen brauchen Sie in der Regel:
- Beglaubigte Ausfertigung der Sterbeurkunde (1 Exemplar pro Stelle)
- Ihren eigenen Personalausweis
- Ggf. Nachweis der Erbeneigenschaft (Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll)
- Kundennummern oder Versicherungsscheinnummern des Verstorbenen
Häufige Fragen
Muss ich alle Stellen persönlich aufsuchen?
Nein. Die meisten Kündigungen und Meldungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Ausnahme: Erbausschlagung beim Nachlassgericht und die Beurkundung beim Notar müssen persönlich erfolgen.
Was passiert, wenn ich eine Stelle vergesse?
Verträge laufen weiter und Lastschriften werden abgebucht. Versicherungsleistungen verfallen nicht sofort, aber manche haben Meldefristen. Im schlimmsten Fall verliert man Ansprüche.
Meldet das Standesamt den Tod automatisch weiter?
Das Standesamt informiert automatisch das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt. Renten-, Kranken- und sonstige Versicherungen müssen in der Regel selbst informiert werden.
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