Wer muss nach einem Todesfall informiert werden?

Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es eine lange Liste von Stellen, die informiert werden müssen. Manche haben gesetzliche Fristen, andere laufen einfach weiter, wenn man nichts unternimmt. Diese Übersicht hilft Ihnen, niemanden zu vergessen.

Sofort (Tag 1–3)

Arzt / Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Muss den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Ohne Totenschein läuft nichts. Notruf: 116 117.

Standesamt am Sterbeort

Sterbeurkunde beantragen. Gesetzliche Frist: 3 Werktage (§ 28 PStG). Meist übernimmt der Bestatter diese Meldung.

Bestatter

Übernimmt Überführung, Formalitäten beim Standesamt und organisiert die Bestattung. Je früher, desto entlastender.

Engste Familie und Freunde

Kein gesetzlicher Zwang, aber menschlich notwendig. Aufgaben aufteilen hilft.

Erste Woche

Krankenversicherung

Mitgliedschaft endet mit dem Tod. Sterbeurkunde einsenden, Versichertenkarte zurückgeben. Familienversicherte müssen sich eigenständig versichern.

Deutsche Rentenversicherung

Sterbevierteljahr und ggf. Hinterbliebenenrente beantragen. Telefon: 0800 1000 4800 (kostenlos). Nicht warten – es wird nicht rückwirkend gezahlt.

Arbeitgeber des Verstorbenen

Falls noch berufstätig: Arbeitgeber informieren. Offenes Gehalt, Urlaubsabgeltung und Betriebsrente klären.

Nachlassgericht (Amtsgericht)

Gefundenes Testament sofort einreichen – gesetzliche Pflicht (§ 2259 BGB). Unterschlagung ist strafbar.

Bank und Kreditinstitute

Konto wird gesperrt. Kontovollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) prüfen. Depots und Sparkonten erfassen.

Lebens- und Unfallversicherung

Oft kurze Meldefristen: Lebensversicherung 72 Stunden, Unfallversicherung 48 Stunden. Policen durchsuchen und sofort melden.

Wochen 2–8

Finanzamt

Erbschaft innerhalb von 3 Monaten anzeigen (Anzeigepflicht). Einkommensteuererklärung des Verstorbenen für das laufende Jahr einreichen.

Vermieter

Mietvertrag kündigen (Sonderkündigungsrecht § 580 BGB) oder Übernahme mitteilen. Frist bis 3. Werktag des Monats.

Weitere Versicherungen

Hausrat, Haftpflicht, KFZ, Rechtsschutz, Berufsunfähigkeit – alle Policen sichten, kündigen oder umschreiben.

Strom-, Gas-, Wasseranbieter

Sonderkündigungsrecht. Zählerstände notieren. Guthaben wird erstattet.

Telekommunikationsanbieter

Telefon, Mobilfunk, Internet kündigen. Meist mit 3 Monaten Frist, oft kulanzweise früher.

GEZ / Rundfunkbeitrag

Online oder schriftlich abmelden. Gilt nur für den Verstorbenen als alleinige Person.

Abonnements und Mitgliedschaften

Streaming, Zeitung, Fitnessstudio, Vereine – Kontoauszüge durchgehen und alles aktiv kündigen.

Kraftfahrzeugzulassungsstelle (KFZ)

Fahrzeug ummelden oder abmelden. Versicherung kündigen oder übertragen.

Einwohnermeldeamt

Abmeldung erfolgt in vielen Bundesländern automatisch durch das Standesamt. Im Zweifelsfall nachfragen.

Digitaler Nachlass

Online-Konten und digitale Dienste enden nicht automatisch mit dem Tod. Viele Plattformen haben eigene Prozesse für Todesfälle.

E-Mail-Anbieter (Gmail, GMX, Web.de)

Löschung oder Übergabe an Erben beantragen. Google hat dafür einen „Kontoinaktivitäts-Manager", GMX und Web.de akzeptieren Sterbeurkunde.

Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn)

Facebook: Profil in Gedenkstatus versetzen oder löschen. Instagram: Löschung oder Memorialization beantragen. LinkedIn: Löschung über Support.

PayPal und Online-Zahlungsdienste

Guthaben kann an die Erben ausgezahlt werden. Sterbeurkunde und Nachweis der Erbeneigenschaft einreichen.

Amazon

Konto schließen und Guthaben/Gutscheine auszahlen lassen. Bestellhistorie für laufende Lieferungen prüfen.

Cloud-Speicher (iCloud, Google Drive, Dropbox)

Daten können in der Regel mit Sterbeurkunde heruntergeladen werden. Apple hat ein eigenes „Digital Legacy"-Programm.

Was Sie immer dabei haben sollten

Bei jeder dieser Stellen brauchen Sie in der Regel:

  • Beglaubigte Ausfertigung der Sterbeurkunde (1 Exemplar pro Stelle)
  • Ihren eigenen Personalausweis
  • Ggf. Nachweis der Erbeneigenschaft (Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll)
  • Kundennummern oder Versicherungsscheinnummern des Verstorbenen

Häufige Fragen

Muss ich alle Stellen persönlich aufsuchen?

Nein. Die meisten Kündigungen und Meldungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Ausnahme: Erbausschlagung beim Nachlassgericht und die Beurkundung beim Notar müssen persönlich erfolgen.

Was passiert, wenn ich eine Stelle vergesse?

Verträge laufen weiter und Lastschriften werden abgebucht. Versicherungsleistungen verfallen nicht sofort, aber manche haben Meldefristen. Im schlimmsten Fall verliert man Ansprüche.

Meldet das Standesamt den Tod automatisch weiter?

Das Standesamt informiert automatisch das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt. Renten-, Kranken- und sonstige Versicherungen müssen in der Regel selbst informiert werden.

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