Kündigung nach einem Todesfall

Mit dem Tod eines Menschen enden nicht automatisch alle seine Verträge. Wer nicht aktiv kündigt, zahlt weiter – manchmal monatelang. Dieser Leitfaden zeigt, welche Verträge Sie wie und mit welchen Fristen kündigen können.

Das Wichtigste vorab

Im Todesfall gilt für viele Verträge ein Sonderkündigungsrecht – das bedeutet: Sie können unabhängig von der regulären Kündigungsfrist kündigen. Fast immer reicht ein Kündigungsschreiben mit einer beglaubigten Kopie der Sterbeurkunde.

Mietvertrag

Der Mietvertrag ist oft die dringlichste Aufgabe, weil die Miete weiterläuft und Wohnungsinhalt geräumt werden muss.

Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB

Erben können den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen – unabhängig davon, ob eine längere Vertragslaufzeit vereinbart war. Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats zugehen, um zum Ende dieses Monats zu wirken.

Wenn der Verstorbene alleine gelebt hat

Die Erben treten in den Mietvertrag ein und können sofort kündigen. Tipp: Informieren Sie den Vermieter formlos per Telefon und reichen Sie die schriftliche Kündigung nach.

Wenn der Ehepartner weiter dort wohnt

Der überlebende Ehepartner tritt automatisch in den Mietvertrag ein (§ 563 BGB). Eine Kündigung ist dann nicht nötig – außer Sie möchten ausziehen.

Für das Kündigungsschreiben benötigen Sie: Sterbeurkunde (Kopie), Nachweis der Erbeneigenschaft (bei Bedarf), eigene Kontaktdaten. Sterbefall-Lotse generiert das Schreiben automatisch.

Strom, Gas, Wasser, Internet

Versorgungsverträge haben im Todesfall ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht – in der Regel mit einer Frist von 4–6 Wochen. Die meisten Anbieter sind in solchen Situationen kulant.

Strom und Gas

Zählerstände fotografieren, bevor die Wohnung geräumt wird. Anbieter schriftlich kündigen mit Sterbeurkunde und Zählerstand. Guthaben wird an die Erben ausgezahlt.

Internet und Telefon

Telekommunikationsverträge können mit einer Frist von bis zu 3 Monaten gekündigt werden. Manche Anbieter kulanzweise früher. Einfach anrufen und den Todesfall schildern.

GEZ / Rundfunkbeitrag

Muss aktiv abgemeldet werden. Online oder schriftlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Sterbeurkunde einreichen. Gilt nur für den Verstorbenen – wenn andere Personen im Haushalt waren, bleibt der Beitrag bestehen.

Versicherungen

Nicht alle Versicherungen enden automatisch mit dem Tod. Manche laufen auf die Erben über.

Lebensversicherung

Nicht kündigen – stattdessen Leistungsfall melden. Die benannte begünstigte Person (oder die Erben) erhalten die Versicherungssumme. Sterbeurkunde und Versicherungsschein einreichen. Frist: oft 72 Stunden nach dem Tod – sofort melden.

Unfallversicherung

Meldepflicht binnen 48 Stunden. Danach Kündigung oder Umschreibung auf einen anderen Versicherten prüfen.

Kfz-Versicherung

Wenn das Fahrzeug übernommen wird: Versicherung auf die eigene Person umschreiben lassen. Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird: Versicherung kündigen. Kein Sonderkündigungsrecht nötig – der Vertrag erlischt mit der Abmeldung des Fahrzeugs.

Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Im Todesfall besteht Sonderkündigungsrecht, üblicher weise mit 1–3 Monaten Frist. Prüfen, ob eine eigene Deckung besteht oder die Police übernommen werden soll.

Krankenversicherung

Endet mit dem Tod automatisch. Versichertenkarte zurückgeben, Sterbeurkunde einsenden. Etwaige Erstattungen werden noch bearbeitet.

Abonnements und Mitgliedschaften

Hier wird am meisten vergessen. Ein Blick in die Kontoauszüge der letzten drei Monate zeigt, was regelmäßig abgebucht wurde.

Streaming-Dienste (Netflix, Spotify etc.)

Kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, aber die meisten Anbieter kündigen kulanzweise sofort. Account-Login oder Sterbeurkunde reichen meist aus.

Zeitungen und Zeitschriften

Schriftliche Kündigung mit Sterbeurkunde. Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund) kann geltend gemacht werden.

Fitnessstudio

Viele Verträge laufen auf Jahresbasis. Im Todesfall Sonderkündigungsrecht geltend machen – Sterbeurkunde einreichen, meistens keine Probleme.

Vereinsmitgliedschaften

Schriftliche Kündigung mit Sterbeurkunde an den Vereinsvorstand. Beiträge werden häufig für den laufenden Monat noch fällig, dann nicht mehr.

Was brauche ich für jede Kündigung?

  • Beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde (1 Exemplar pro Anbieter)
  • Name und Kundennummer des Verstorbenen
  • Ihre eigenen Kontaktdaten als kündigende Person
  • Bankverbindung für etwaige Erstattungen

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich einen Vertrag nicht kündige?

Der Vertrag läuft auf die Erben über. Lastschriften werden weiter abgebucht. Manche Anbieter stellen irgendwann fest, dass der Kontoinhaber verstorben ist – aber verlassen Sie sich nicht darauf.

Müssen Kündigungen immer schriftlich erfolgen?

Für Mietvertrag und Versicherungen: ja, immer schriftlich. Bei Abos und kleineren Verträgen reicht oft ein Anruf oder eine E-Mail mit Sterbeurkunde als Anhang.

Was ist mit laufenden Ratenzahlungen?

Ratenkredite gehen auf die Erben über. Restzahlung beim Kreditinstitut erfragen – manche Kreditversicherungen übernehmen den Rest. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, erlischt auch die Haftung für Schulden.

Tipp: Gehen Sie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate systematisch durch. Jede Lastschrift ist ein Vertrag, der gekündigt werden muss. Sterbefall-Lotse hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und generiert Kündigungsschreiben automatisch.

Weiterführende Ratgeber

Kündigungsschreiben automatisch generieren

Sterbefall-Lotse erstellt Kündigungsschreiben für alle Verträge – angepasst an Ihre Situation, versandfertig in Sekunden.

Kostenlos starten