Digitaler Nachlass: Facebook, Google, Apple regeln

Sterbefall-Lotse Team·9 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 08. April 2026·Aktualisiert am 30. April 2026

Rechtliche Grundlage: BGH-Urteil 2018 (III ZR 183/17), § 1922 BGB

Jeder Mensch hinterlässt heute eine digitale Spur: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Streaming-Abos, Passwort-Manager. Nach einem Todesfall müssen diese Konten gelöscht, gesperrt oder übernommen werden – sonst laufen Abos weiter und sensible Daten bleiben ungeschützt.

Rechtliche Grundlage

Der Bundesgerichtshof hat 2018 klargestellt: Digitale Konten und deren Inhalte fallen wie andere Vermögenswerte in den Nachlass. Erben haben damit Anspruch auf Zugang – auch zu privaten Nachrichten und Chats (BGH, Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17).

Die wichtigsten Plattformen im Überblick

Facebook / Instagram (Meta)

Zwei Optionen: Gedenkzustand (Profil bleibt erhalten, Freunde können posten) oder Löschung. Antrag über das „Nachlass-Formular" von Meta mit Sterbeurkunde. Nur Nachlasskontakte (vorher festgelegt) können das Gedenkprofil verwalten.

Google (Gmail, YouTube, Drive, Fotos)

Google hat einen „Kontoinaktivität-Manager", den der Nutzer zu Lebzeiten einrichten kann. Andernfalls: Antrag auf Datenherausgabe oder Löschung über das Google-Support-Formular. Benötigt werden Sterbeurkunde, Erbschein und Ausweis des Antragstellers.

Apple-ID (iCloud, App Store, Apple Music)

Apple hat seit 2022 die Funktion „Nachlasskontakt". Ist dieser eingerichtet, erhält der Kontakt über einen Zugriffsschlüssel und die Sterbeurkunde Zugang. Ohne Nachlasskontakt ist ein Gerichtsbeschluss nötig – aufwendig und oft langwierig.

Microsoft (Outlook, OneDrive, Xbox)

Microsoft gibt Daten nur über den „Custodian of Records"-Prozess heraus. Antrag per Post mit beglaubigten Kopien von Sterbeurkunde und Erbschein. Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.

PayPal, Klarna, Kreditkarten-Apps

Konten müssen zeitnah gesperrt werden – sonst laufen Abos oder Ratenzahlungen weiter. Sterbeurkunde per Post oder E-Mail an den Support. Guthaben wird an die Erben ausgezahlt.

Streaming: Netflix, Spotify, Disney+, Amazon Prime

Abos müssen gekündigt werden, sonst buchen die Anbieter weiter. Meist per E-Mail mit Sterbeurkunde. Einige Dienste erlauben die Übertragung auf Angehörige, andere nicht.

Schritt-für-Schritt: Was zuerst tun?

  1. 1Geräte sichern: Smartphone, Laptop, Tablet nicht zurücksetzen. Diese sind oft der Schlüssel zu 2FA-Codes und Passwort-Managern.
  2. 2Passwort-Manager finden: 1Password, Bitwarden, LastPass, Apple-Schlüsselbund – hier liegen oft alle Zugangsdaten gebündelt.
  3. 3E-Mail-Postfach sichern: Über das Postfach lassen sich Passwörter zurücksetzen und Abos aufdecken.
  4. 4Laufende Abos identifizieren: Kontoauszüge der letzten 3 Monate zeigen regelmäßige Abbuchungen (Netflix, Spotify, Cloud-Dienste).
  5. 5Finanz-Apps priorisieren: PayPal, Kreditkarten, Online-Banking zuerst sperren, um weitere Abbuchungen zu stoppen.
  6. 6Social-Media-Profile: Entscheidung treffen – Gedenkzustand oder Löschung – und entsprechenden Antrag stellen.
  7. 7Cloud-Speicher: Fotos, Dokumente sichern, bevor Konten gelöscht werden.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Die meisten Anbieter verlangen einen ähnlichen Satz an Unterlagen. Bereiten Sie diese zentral vor:

  • Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Personalausweis des antragstellenden Erben (Kopie)
  • Ggf. Vollmacht der übrigen Erben bei mehreren Erben
  • Vollständiger Name und E-Mail-Adresse des Verstorbenen
  • Ggf. Screenshot/Foto zum Nachweis des Kontos

Vorsorge zu Lebzeiten: Was jeder regeln sollte

Der beste Schutz ist die Vorsorge. Wer zu Lebzeiten klare Regelungen trifft, erspart den Angehörigen monatelange Formalitäten:

Nachlasskontakt bei Apple & Facebook einrichten

Dauert jeweils 2–3 Minuten. Der Kontakt erhält bei Todesfall automatisch Zugriff – ohne Gerichtsverfahren.

Google-Kontoinaktivität konfigurieren

Google benachrichtigt vorher festgelegte Kontakte nach X Monaten Inaktivität – optional mit Datenzugang.

Passwort-Manager mit Notfall-Zugang

1Password, Bitwarden und andere erlauben einen „Notfall-Kontakt", der im Ernstfall Zugriff auf alle Passwörter erhält.

Digitale Vollmacht verfassen

Ein einfaches Dokument, das einer Vertrauensperson den Zugriff auf alle digitalen Konten erlaubt – inklusive Auflistung der wichtigsten Zugangsdaten.

Häufige Fragen

Haben Erben Anspruch auf die digitalen Konten des Verstorbenen?

Ja. Der BGH hat 2018 (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass digitale Konten und deren Inhalte – einschließlich Facebook – in den Nachlass fallen. Erben erben damit auch digitale Verträge und Zugriff auf die Inhalte.

Darf ich die Passwörter des Verstorbenen einfach nutzen?

Technisch oft ja, rechtlich kritisch. Als Erbe haben Sie zwar Anspruch auf den Zugang, das eigenmächtige Nutzen fremder Passwörter kann aber – je nach Dienst und AGB – problematisch sein. Der offizielle Weg über den Anbieter mit Erbschein oder Sterbeurkunde ist sicherer.

Wie lange bleiben inaktive Konten bestehen?

Das variiert stark: Google löscht Konten nach 2 Jahren Inaktivität. Facebook behält Profile unbegrenzt. Apple-IDs werden gelöscht, wenn sie lange inaktiv sind. Ohne aktives Handeln der Angehörigen bleibt vieles bestehen – oft mit weiterlaufenden Abos.

Hinweis: Die Prozesse bei großen Plattformen ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Formulare im jeweiligen Hilfebereich.

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