Sterbevierteljahr
Rechtsgrundlage: § 67 Nr. 6 SGB VI
Das Sterbevierteljahr ist eine Schutzregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung: In den drei Kalendermonaten nach dem Tod erhält der hinterbliebene Ehepartner die volle Altersrente des Verstorbenen – nicht den reduzierten Witwenrentensatz. Das hilft, akute Kosten zu decken.
Wie funktioniert das Sterbevierteljahr?
Stirbt jemand, der bereits Altersrente bezieht, läuft die volle Rentenzahlung für den überlebenden Ehepartner weiter – drei Kalendermonate lang, ab dem Folgemonat des Todestages.
Erst danach beginnt die reguläre Witwen- bzw. Witwerrente: 25 % bei kleiner, 55 % bei großer Witwenrente – mit voller Einkommensanrechnung.
Beispielrechnung
Beispiel: Tod am 15. Mai
- Juni, Juli, August: volle Altersrente des Verstorbenen (z. B. 1.800 €)
- Ab September: Witwenrente (große: 55 %, also ca. 990 €)
- Mehrbetrag im Sterbevierteljahr: 3 × 810 € = 2.430 €
Einkommensanrechnung gilt im Sterbevierteljahr nicht. Auch bei eigener Berufstätigkeit erhält der Hinterbliebene die volle Rente.
Rentenvorschuss als Sofortleistung
Statt drei Monate auf die monatliche Auszahlung zu warten, kann der überlebende Ehepartner die Sterbevierteljahresrente sofort als Vorschuss beantragen.
- Bei der Post: wenn die Rente bisher per Postbank-Konto gezahlt wurde – in einer Filiale beantragen, oft am selben Tag
- Bei der Deutschen Rentenversicherung: formloser Antrag, schriftlich oder online
- Auszahlung in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen
Der Vorschuss wird später mit der späteren Witwenrente verrechnet.
Was ist mit Tod vor Rentenbeginn?
Verstirbt der Versicherte vor Rentenbeginn (also noch im Erwerbsleben), gibt es kein klassisches Sterbevierteljahr. Stattdessen wird die fiktive Altersrente als Berechnungsbasis genutzt, und der Hinterbliebene erhält direkt 3 Monate lang die volle Rente, danach den reduzierten Witwenrentensatz.
Voraussetzungen für das Sterbevierteljahr
- Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft (keine unverheirateten Paare)
- Verstorbener hatte die 5-jährige Wartezeit in der Rentenversicherung erfüllt
- Bei Heirat erst kurz vor dem Tod (weniger als 1 Jahr Ehedauer): Sterbevierteljahr ja, dauerhafte Witwenrente nur in Ausnahmefällen (Versorgungsehe)
Antrag und Fristen
- Sterbeurkunde beim Standesamt anfordern (mehrere Exemplare)
- Formular R0500 (Antrag auf Hinterbliebenenrente) bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen
- Rentenvorschuss separat bei Post oder DRV beantragen
- Rückwirkende Auszahlung auf 12 Monate begrenzt – nicht zu lange warten
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Rente im Sterbevierteljahr?
Die volle Altersrente des Verstorbenen – nicht der spätere reduzierte Witwenrentensatz. Keine Einkommensanrechnung.
Was ist der Rentenvorschuss?
Die Sterbevierteljahresrente kann sofort auf einen Schlag bei DRV oder Post angefordert werden – statt monatlicher Auszahlung.
Gilt das Sterbevierteljahr auch für unverheiratete Paare?
Nein. Nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben Anspruch.
Weiterführende Ratgeber
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