Waisenrente

André Joerissen·Gründer·7 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 15. April 2026·Aktualisiert am 20. Juni 2026

Rechtsgrundlage: § 48 SGB VI (Sechstes Sozialgesetzbuch)

Die Waisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Kinder, deren Vater oder Mutter verstorben ist. Sie soll den Wegfall des elterlichen Unterhalts teilweise ausgleichen.

Halbwaise oder Vollwaise?

Halbwaisenrente

Wird gezahlt, wenn ein Elternteil verstorben ist und das andere noch lebt.

Vollwaisenrente

Wird gezahlt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Sie ist deutlich höher.

Voraussetzungen

  • Mindestens ein Elternteil hat die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt
  • Bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gilt die Wartezeit als erfüllt
  • Die Waise muss leibliches, adoptiertes, Stief- oder Pflegekind sein
  • Stief- und Pflegekinder nur, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen lebten

Höhe der Waisenrente

Die Waisenrente bemisst sich an der Rente, die der verstorbene Elternteil bezogen hätte, plus festem Zuschlag:

Halbwaisenrente

10 % der Altersrente des Verstorbenen + Zuschlag (Zuschlag derzeit ca. 38 € West, 37 € Ost pro Monat).

Vollwaisenrente

20 % der Altersrente + höherer Zuschlag. Bei zwei verstorbenen Elternteilen wird die Berechnung auf den günstigeren Versicherten gestützt.

Beispiel: Verstorbener Vater hätte 1.500 € Altersrente bekommen. Halbwaise erhält ca. 150 € + Zuschlag = etwa 188 € monatlich.

Bezugsdauer

  • Bis 18. Geburtstag – ohne weitere Voraussetzungen
  • Bis 27. Geburtstag bei Schulausbildung, Berufsausbildung, Studium
  • Bis 27. Geburtstag bei freiwilligem sozialen oder ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienst
  • Bis 27. Geburtstag in Übergangszeiten von max. 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
  • Ohne Altersgrenze bei Behinderung, die vor dem 27. Geburtstag eingetreten ist und Selbsthilfe ausschließt

Einkommensanrechnung

Seit Juli 2015 wird das Einkommen der Waise nicht mehr angerechnet. Ausbildungsvergütung, Praktikumslohn oder Aushilfsjob mindern die Waisenrente nicht. Das macht Halbwaisenrente bei volljährigen Auszubildenden besonders attraktiv.

Wichtig: Die Waisenrente wird nicht automatisch gezahlt. Sie muss aktiv beantragt werden. Rückwirkende Zahlung ist auf maximal 12 Monate begrenzt – also nicht zu lange warten.

Antrag

  1. Formular R0500 (Antrag auf Hinterbliebenenrente) bei der Deutschen Rentenversicherung – online, telefonisch oder in einer Beratungsstelle
  2. Erforderlich: Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils, Geburtsurkunde der Waise, ab 18 zusätzlich Ausbildungs- oder Schulbescheinigung
  3. Bei volljährigen Waisen reicht der eigene Antrag, bei Minderjährigen unterschreiben die Sorgeberechtigten
  4. Bearbeitungsdauer typisch 6–12 Wochen – Sterbevierteljahr-Vorschuss kann nicht auf Waisenrente gewährt werden

Rechenbeispiele für typische Situationen

Beispiel 1: Halbwaisenrente, Vater Angestellter

  • Vater (45) verstorben, hochgerechnete Altersrente 1.800 €
  • Halbwaisenrente: 10 % × 1.800 € + Zuschlag 38 € = 218 € monatlich
  • Bezugsdauer bis 18 (oder bis 27 bei Ausbildung/Studium)

Beispiel 2: Vollwaise nach Verkehrsunfall

  • Beide Eltern bei Unfall verstorben, Hauptverdienerin (Mutter) 2.200 € fiktive Rente
  • Vollwaisenrente DRV: 20 % × 2.200 € + Zuschlag = ca. 510 € monatlich
  • Plus Waisenrente Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft): 30 % JAV (z. B. 40.000 €) / 12 = ca. 1.000 € monatlich
  • Gesamtleistung: ca. 1.510 € monatlich

Beispiel 3: Auszubildende, volljährig

  • Tochter (20), Ausbildung zur Industriekauffrau, Ausbildungsvergütung 1.100 € brutto
  • Halbwaisenrente bleibt voll erhalten (keine Einkommensanrechnung mehr seit 2015)
  • Ausbildungsvergütung + Waisenrente: ca. 1.300 € netto pro Monat

Waisenrente bei Studium und FSJ

Bei Studium (Vollzeit oder dual) läuft die Waisenrente bis zum 27. Geburtstag weiter. Voraussetzung: Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, jährliche Vorlage bei der DRV. Auch ein Fachrichtungswechsel oder Studienortwechsel ist unproblematisch — solange durchgehend studiert wird.

Beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird die Waisenrente parallel zum Taschengeld gezahlt. Auch das Internationale Jugendfreiwilligenjahr (IJFD) oder ein Europäischer Freiwilligendienst sind anerkannt.

Nicht anerkannt sind reine Auslandsaufenthalte ohne Bildungsbezug (z. B. Work-and-Travel ohne Sprachschule), Au-pair-Jahre (in der Regel) und Wartesemester ohne Einschreibung.

Behinderte Waisen ohne Altersgrenze

Bei einer Behinderung, die die Selbsthilfe ausschließt und vor dem 27. Geburtstag eingetreten ist, läuft die Waisenrente ohne Altersgrenze weiter – auch lebenslang. Maßgeblich ist § 48 Abs. 4 SGB VI.

Voraussetzungen:

  • Behinderungsgrad meist ab 80 % (GdB), in Einzelfällen geringer
  • Nachweis durch amtsärztliches Gutachten oder Schwerbehindertenausweis
  • Keine eigene Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich (Werkstattbeschäftigung okay)

Wichtig: Tritt die Behinderung erst nach dem 27. Geburtstag ein, gibt es keinen erneuten Anspruch. Bei zweifelhaften Fällen vor dem 27. ärztlich attestieren lassen.

Zusätzliche Leistungen für Waisen

Neben der DRV-Waisenrente gibt es weitere Ansprüche, je nach Lebenslage des Verstorbenen:

Beamten-Waisengeld

Bei verbeamteten Eltern: Waisengeld nach § 23 BeamtVG. Halbwaise: 12 % des Ruhegehalts, Vollwaise: 20 %. Höhere Werte als DRV-Waisenrente.

Berufsständische Versorgung

Bei Ärzten, Anwälten, Apothekern, Architekten etc.: eigene Versorgungswerke zahlen Waisenrente. Konditionen je nach Werk unterschiedlich, oft deutlich höher als gesetzliche.

Betriebliche Hinterbliebenenversorgung

Hatte der verstorbene Elternteil eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Betriebsrente, prüfen ob Waisenanteile vorgesehen sind. Beim Arbeitgeber anfragen.

Krankenversicherung über Familienversicherung

Waisen bleiben in der Regel beitragsfrei familienversichert beim überlebenden Elternteil. Bei Vollwaisen kann freiwillige Versicherung oder Versicherung als Studierende greifen.

Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Lehnt die Rentenversicherung den Antrag ab, ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich (§ 84 SGG). Häufige Ablehnungsgründe:

  • 5-Jahre-Wartezeit nicht erfüllt (prüfen: Ausnahme bei Arbeits-/Schulunfall)
  • Stief- oder Pflegekind ohne Haushaltszugehörigkeit (Wohnsitz-Nachweise sammeln)
  • Ausbildungsbescheinigung fehlt oder mangelhaft (nachreichen)
  • Behinderung nicht ausreichend nachgewiesen (zweites Gutachten einholen)

Bei strittigen Fällen lohnt sich kostenlose Beratung durch Sozialverbände (VdK, SoVD) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Die Anwaltskosten trägt die DRV bei erfolgreichem Widerspruch.

Häufige Fragen

Bis wann wird Waisenrente gezahlt?

Bis 18, bei Ausbildung/Studium/FSJ bis maximal 27. Bei Behinderung, die Selbsthilfe ausschließt, ohne Altersgrenze.

Wird eigenes Einkommen angerechnet?

Seit Juli 2015 nicht mehr. Auch Ausbildungsvergütung mindert die Rente nicht.

Wer beantragt die Waisenrente?

Bei Minderjährigen die Sorgeberechtigten, ab 18 die Waise selbst.

Kann ich Waisenrente und BAföG gleichzeitig erhalten?

Ja, aber die Waisenrente wird beim BAföG als Einkommen angerechnet. In Summe profitiert man kaum mehr, planbarer ist die Waisenrente aber.

Wird die Waisenrente versteuert?

Theoretisch ja (Kohortenprinzip), praktisch fast nie — meist liegt das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag.

Gibt es Waisenrente aus der Unfallversicherung zusätzlich?

Ja, bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit zahlt die Berufsgenossenschaft zusätzlich — und meist deutlich höher als die DRV.

Was passiert in der Ausbildungs-Lücke?

Bis 4 Monate Übergangszeit zwischen Abschnitten werden weitergezahlt. Längere Lücken führen zur Unterbrechung.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Weiterführende Ratgeber

Alle Fristen und Anträge im Blick

Sterbefall-Lotse zeigt Angehörigen, welche Stellen welche Anträge wann benötigen – inkl. Rentenformulare.

Jetzt starten