Nachlassverzeichnis erstellen: Vorlage & Anleitung
Rechtliche Grundlage: §§ 1993, 2314 BGB
Ein Nachlassverzeichnis ist eine geordnete Auflistung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen zum Todestag. Es ist die Grundlage für die Erbauseinandersetzung, die Erbschaftsteuer und – bei Bedarf – Pflichtteilsansprüche. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie es richtig aufstellen.
Warum Sie ein Nachlassverzeichnis brauchen
- Klarheit über das tatsächliche Erbe (Aktiva minus Passiva)
- Grundlage für die Entscheidung Annahme oder Ausschlagung
- Basis für die Erbschaftsteuer-Erklärung (ab ca. 500.000 € Nachlasswert)
- Pflicht bei Pflichtteilsansprüchen und Nachlassverwaltung
- Dokumentation für das Finanzamt und Miterben
Das gehört in das Nachlassverzeichnis
Jeder Posten wird mit Wert zum Todestag erfasst. Gliedern Sie in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Verbindlichkeiten).
Aktiva – Barvermögen & Konten
- Girokonten (Kontostand zum Todestag)
- Sparbücher, Tagesgeld, Festgeld
- Bargeld in der Wohnung
- Guthaben bei PayPal, Klarna, Prepaid-Karten
Aktiva – Wertpapiere & Kapitalanlagen
- Aktien, ETFs, Fonds (Kurswert zum Todestag)
- Anleihen, Bausparverträge
- Kapitallebensversicherungen (Rückkaufswert)
- Betriebliche Altersvorsorge
Aktiva – Immobilien
- Eigentumswohnung, Haus, Grundstück (Verkehrswert)
- Erbbaurechte
- Miteigentumsanteile
Verkehrswert: Gutachten oder Immobilienbewertungsportal – nicht Grundbuchwert.
Aktiva – Bewegliche Sachen
- Fahrzeuge (Zeitwert, z.B. laut Schwacke-Liste)
- Schmuck, Kunst, Antiquitäten
- Haushaltsgegenstände (Pauschalwert 3–10 % des Hausrats)
- Sammlungen (Münzen, Briefmarken, Wein)
Aktiva – Sonstige Ansprüche
- Ausstehender Lohn/Rente
- Steuererstattungen
- Darlehen, die der Verstorbene an Dritte vergeben hat
- Ansprüche aus Lebensversicherungen (wenn Nachlass Begünstigter)
Passiva – Verbindlichkeiten
- Immobilienkredite (Restschuld zum Todestag)
- Konsumentenkredite, Dispo-Salden, Ratenkäufe
- Offene Rechnungen (Handwerker, Miete, Strom, Gas)
- Steuerschulden
- Bürgschaften (als bedingte Verbindlichkeit)
Passiva – Erbfall-Kosten
- Bestattungskosten
- Kosten der Trauerfeier, Grabstein, Grabpflege
- Gerichts- und Notarkosten (Erbschein, Testamentseröffnung)
- Kosten der Wohnungsauflösung
Ablauf: So erstellen Sie das Verzeichnis
- 1Unterlagen sammeln: Kontoauszüge, Sparbücher, Versicherungspolicen, Grundbuchauszüge, letzte Steuerbescheide, Kreditverträge.
- 2Kontostände zum Todestag einholen: Bank kontaktieren (mit Sterbeurkunde) und Saldobestätigung zum Todestag anfordern.
- 3Immobilien bewerten: Makler, Gutachter oder Online-Portal. Bei Erbschaftsteuer-relevanten Nachlässen: Gutachten empfehlenswert.
- 4Wertpapiere bewerten: Depotauszug zum Todestag bei der Bank anfordern (Kurswert wird automatisch ermittelt).
- 5Versicherungen abklären: Rückkaufswert bei Lebensversicherungen, Auszahlung bei Risiko-/Sterbegeldversicherungen.
- 6Schulden erfassen: Kreditverträge, offene Rechnungen, Schufa-Auskunft für den Verstorbenen anfordern.
- 7Saldo bilden: Aktiva minus Passiva = Reinnachlass. Dieser Wert ist Grundlage für Erbschaftsteuer und Pflichtteil.
Privates vs. notarielles Nachlassverzeichnis
Privates Verzeichnis
Erben erstellen das Verzeichnis selbst. Keine Formvorschriften, aber vollständig und wahrheitsgemäß. Reicht für die meisten Zwecke: Erbauseinandersetzung, Finanzamt, interne Übersicht.
Notarielles Verzeichnis (§ 2314 BGB)
Pflichtteilsberechtigte können verlangen, dass ein Notar den Nachlass aufnimmt. Der Notar ermittelt selbstständig – Banken, Versicherungen, Grundbuch. Kosten trägt der Nachlass (ca. 0,5–1 % des Nachlasswerts).
Gerichtliches Verzeichnis
Bei Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz kann das Nachlassgericht die Aufnahme anordnen (§ 1993 BGB). Erben müssen dann bei der Ermittlung mitwirken.
Besondere Fallstricke
- →Schenkungen der letzten 10 Jahre: Bei Pflichtteilsansprüchen werden größere Schenkungen des Erblassers angerechnet (§ 2325 BGB).
- →Gemeinsames Konto: Bei Ehepartnern wird oft 50 % dem Verstorbenen zugerechnet – prüfen, wer tatsächlich welchen Beitrag geleistet hat.
- →Lebensversicherung mit Bezugsberechtigtem: Fällt nicht in den Nachlass, ist aber für Erbschaftsteuer relevant.
- →Digitale Vermögenswerte: Kryptowährungen, Online-Konten, Domain-Namen – oft übersehen, aber werthaltig.
- →Haushaltsgegenstände: Pauschalwert angeben statt jedes Stück zu bewerten – aber nicht weglassen.
Häufige Fragen
Ist ein Nachlassverzeichnis gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht grundsätzlich. Pflicht wird es, wenn Pflichtteilsberechtigte ein Verzeichnis verlangen (§ 2314 BGB), wenn das Nachlassgericht es anordnet, oder bei Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz. Für die eigene Übersicht ist es immer sinnvoll.
Was ist der Unterschied zwischen privatem und notariellem Nachlassverzeichnis?
Das private Verzeichnis erstellen die Erben selbst, es reicht meist für die interne Erbauseinandersetzung. Pflichtteilsberechtigte können ein notarielles Verzeichnis fordern – hier muss ein Notar den Nachlass selbstständig ermitteln. Kosten trägt der Nachlass.
Welchen Stichtag nehme ich für das Nachlassverzeichnis?
Stichtag ist immer der Todestag. Kontostände zum Todestag, Immobilienwerte zum Todestag, Kreditsalden zum Todestag. Banken stellen auf Antrag einen Kontoauszug zum Stichtag aus (Sterbeurkunde mitbringen).
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