Erbschaftssteuer-Freibeträge 2026

André Joerissen·Gründer·9 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 13. März 2026·Aktualisiert am 04. Juli 2026

Rechtsgrundlage: §§ 15, 16, 17, 19 ErbStG

Kurz gesagt: Erbschaftssteuer fällt erst an, wenn der Wert des Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt – 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € pro Kind, 200.000 € für Enkel, 20.000 € für Geschwister und nicht Verwandte. Der Freibetrag hängt also vom Verwandtschaftsgrad ab. Dieser Artikel zeigt die vollständige Tabelle, Steuersätze und Rechenbeispiele.

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Persönliche Freibeträge nach Verwandtschaft

VerwandtschaftSteuerklasseFreibetrag
Ehepartner, eingetr. LebenspartnerI500.000 €
Kinder, Stief-, AdoptivkinderI400.000 €
Enkel (wenn Eltern verstorben)I400.000 €
Enkel (Eltern leben noch)I200.000 €
Urenkel, Eltern, GroßelternI100.000 €
Geschwister, Nichten/NeffenII20.000 €
Geschiedene Ehepartner, Schwieger­elternII20.000 €
Lebensgefährten, alle anderenIII20.000 €

Hinweis: Unverheiratete Partner sind erbschaftssteuerlich Fremde – nur 20.000 € Freibetrag und höchster Steuersatz.

Zusätzlich: Versorgungsfreibeträge

  • Ehepartner: + 256.000 €
  • Kinder bis 5 Jahre: + 52.000 €
  • Kinder 6–10 Jahre: + 41.000 €
  • Kinder 11–15 Jahre: + 30.700 €
  • Kinder 16–20 Jahre: + 20.500 €
  • Kinder 21–27 Jahre: + 10.300 €

Werden gekürzt um den kapitalisierten Wert von Hinterbliebenenrenten. In vielen Fällen bleibt trotzdem ein Restbetrag.

Steuersätze 2026

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26 Mio. €30 %43 %50 %

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Tochter erbt 350.000 €

Freibetrag Kind: 400.000 € → Erbe komplett steuerfrei.

Beispiel 2: Sohn erbt 600.000 €

600.000 − 400.000 = 200.000 € steuerpflichtig. Steuersatz Kl. I bis 300.000 €: 11 %. Steuer: 22.000 €.

Beispiel 3: Schwester erbt 100.000 €

100.000 − 20.000 = 80.000 € steuerpflichtig. Steuersatz Kl. II bis 300.000 €: 20 %. Steuer: 16.000 €.

Beispiel 4: Lebensgefährte erbt 50.000 €

50.000 − 20.000 = 30.000 € steuerpflichtig. Steuersatz Kl. III: 30 %. Steuer: 9.000 €.

Besondere Steuerbefreiungen

  • Eigengenutzte Familienheim-Übertragung an Ehepartner: steuerfrei ohne Wertgrenze
  • Familienheim an Kinder: steuerfrei bis 200 qm Wohnfläche (10 Jahre Selbstnutzung)
  • Hausrat in Steuerklasse I: bis 41.000 € steuerfrei
  • Andere bewegliche Sachen in Klasse I: bis 12.000 € steuerfrei
Tipp: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Wer rechtzeitig Vermögen schenkt, kann den Freibetrag mehrfach nutzen. Beratung beim Steuerberater oder Notar empfehlenswert.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Ehepartner?

500.000 € persönlicher Freibetrag plus 256.000 € Versorgungsfreibetrag (ggf. gekürzt durch Hinterbliebenenrenten).

Welcher Freibetrag gilt für Kinder?

400.000 € persönlicher Freibetrag. Bei Kindern unter 27 zusätzlich altersabhängiger Versorgungsfreibetrag von 10.300 € bis 52.000 €.

Wann muss die Erbschaftssteuer gezahlt werden?

Der Erbfall muss innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt angezeigt werden. Die Steuer wird nach Erhalt des Bescheids innerhalb eines Monats fällig.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Recherchiert anhand aktueller Gesetzgebung und redaktionell zusammengestellt mit Quellenangaben. Stand: April 2026.

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