Erbschein beantragen

Sterbefall-Lotse Team·9 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 19. Mai 2025·Aktualisiert am 30. April 2026

Rechtsgrundlage: §§ 2353 ff. BGB, GNotKG

Der Erbschein ist die offizielle Bestätigung des Nachlassgerichts, dass Sie Erbe sind. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen ihn häufig, bevor sie Konten freigeben oder Eigentum umschreiben. Aber: Nicht immer ist er nötig – und nicht immer ist er günstig.

Wann brauchen Sie wirklich einen?

  • Bankkonten ohne Vollmacht über den Tod hinaus
  • Immobilien-Umschreibung im Grundbuch
  • Lebensversicherungen ohne Bezugsberechtigten
  • Komplexe Erbengemeinschaften

Bei kleinen Nachlässen unter 5.000 € verzichten viele Banken auf den Erbschein, wenn das Testament eröffnet ist.

Wer beantragt – und wo?

Antragsberechtigt sind alle Personen, die als Erbe in Betracht kommen – per Testament oder gesetzlicher Erbfolge. Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Beim Notar kann der Antrag ebenfalls aufgenommen werden – das ist oft schneller, kostet aber zusätzliche Gebühren.

Kosten nach Nachlasswert

NachlasswertErbscheinsantragEidesstattliche VersicherungGesamt (ca.)
10.000 €75 €75 €150 €
50.000 €165 €165 €330 €
100.000 €273 €273 €546 €
250.000 €535 €535 €1.070 €
500.000 €935 €935 €1.870 €

Berechnung nach GNotKG, Tabelle B. Bei Schulden des Nachlasses kann der Wert reduziert werden – das senkt die Gebühr.

Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunde (beglaubigte Ausfertigung)
  • Personalausweis der antragstellenden Person
  • Originaltestament / Erbvertrag (falls vorhanden)
  • Familienurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft (Geburts-, Heiratsurkunden)
  • Adressen aller Miterben
  • Auflistung des Vermögens und der Schulden

Eidesstattliche Versicherung

Beim Antrag müssen Sie an Eides statt versichern, dass Ihre Angaben (Verwandtschaft, weitere Erben, Testamente) vollständig und richtig sind. Das geschieht beim Nachlassgericht oder Notar. Falsche Angaben sind strafbar (§ 156 StGB).

Dauer der Bearbeitung

Üblich sind 4 bis 8 Wochen. In Großstädten und bei komplexen Fällen kann es bis zu 6 Monate dauern. Wenn der Erbschein dringend für eine Grundbuch-Umschreibung oder einen Hausverkauf benötigt wird, lohnt sich ein begründeter Eilantrag.

Alternative: Notarielles Testament

Hat der Verstorbene ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen, ersetzt die beglaubigte Abschrift mit Eröffnungsprotokoll in vielen Fällen den Erbschein. Das spart die Gerichtsgebühren komplett. Banken und Grundbuchämter akzeptieren das meist – fragen Sie vor dem Antrag dort nach.

Tipp: Bei mehreren Erben kann ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden. Das ist günstiger als mehrere Einzelscheine.

Häufige Fragen

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert. Bei 50.000 € Nachlass fallen rund 330 €, bei 500.000 € rund 1.870 € an – je doppelt (Erbscheinsantrag und Eidesstattliche Versicherung). Grundlage: GNotKG.

Wie lange dauert die Ausstellung?

In der Regel 4 bis 8 Wochen, in komplexen Fällen oder bei stark ausgelasteten Nachlassgerichten auch 3 bis 6 Monate. Eilige Fälle können beschleunigt werden.

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nein. Liegt ein notarielles Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, ersetzt das in vielen Fällen den Erbschein. Ein handschriftliches Testament reicht meist nicht.

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