Witwenrente beantragen

André Joerissen·Gründer·8 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 05. Februar 2026·Aktualisiert am 21. Mai 2026

Rechtsgrundlage: §§ 46, 99 SGB VI

Kurz gesagt: Die Witwen- oder Witwerrente beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Formular R0500 (und R0660). Wichtig ist die 12-Monats-Frist: Nur dann wird rückwirkend ab dem Sterbemonat gezahlt. Das volle Sterbevierteljahr können Sie sofort als Vorschuss beim Rentenservice der Post anfordern.

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Schritt für Schritt zum Antrag

  1. Sterbevierteljahr-Vorschuss sichern: Sterbeurkunde beim Rentenservice der Deutschen Post vorlegen – die volle Rente des Verstorbenen läuft zunächst weiter.
  2. Antragsformular besorgen: R0500 (Antrag auf Versichertenrente/Hinterbliebenenrente) und Anlage R0660 von der Deutschen Rentenversicherung – online oder in der Beratungsstelle.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Rentenversicherungsnummern, Ausweis, Bankverbindung.
  4. Antrag einreichen: Innerhalb von 12 Monaten, damit rückwirkend ab Sterbemonat gezahlt wird.
  5. Bescheid prüfen: Höhe, Beginn und Einkommensanrechnung kontrollieren – bei Fehlern innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • Heiratsurkunde oder Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Rentenversicherungsnummern beider Partner
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
  • Bankverbindung (IBAN) für die Auszahlung
  • Letzte Rentenmitteilung des Verstorbenen, falls vorhanden
Wichtig: Den Antrag innerhalb von 12 Monaten stellen. Danach zahlt die Deutsche Rentenversicherung höchstens 3 Monate rückwirkend – die Monate davor sind verloren.

Wer hilft beim Ausfüllen?

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen kostenlos beim Antrag – telefonisch unter 0800 1000 4800 (Mo–Fr 7–18 Uhr) oder vor Ort. Auch ehrenamtliche Versichertenälteste und viele Gemeindeverwaltungen unterstützen.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich die Witwenrente?

Die Witwen- oder Witwerrente beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung – online, schriftlich mit dem Formular R0500 (plus R0660 für Hinterbliebene) oder persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Auch viele Gemeinden nehmen den Antrag entgegen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Sie benötigen die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde oder den Nachweis der Lebenspartnerschaft, die Rentenversicherungsnummern beider Partner, Ihren Personalausweis, Ihre Bankverbindung und – falls vorhanden – die letzte Rentenmitteilung des Verstorbenen.

Welche Frist gilt für den Antrag auf Witwenrente?

Stellen Sie den Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod, dann wird die Rente rückwirkend ab dem Sterbemonat gezahlt. Bei späterem Antrag zahlt die Rentenversicherung höchstens 3 Monate rückwirkend.

Wie bekomme ich das Sterbevierteljahr schnell ausgezahlt?

Das Sterbevierteljahr – die volle Rente des Verstorbenen für die ersten drei Monate – können Sie als Vorschuss beim Rentenservice der Deutschen Post anfordern. Dafür legen Sie die Sterbeurkunde vor; die Auszahlung erfolgt meist innerhalb weniger Tage.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Recherchiert anhand aktueller Gesetzgebung und redaktionell zusammengestellt mit Quellenangaben. Stand: April 2026.

Weiterführende Ratgeber

Alle Fristen im Blick mit Sterbefall-Lotse

Die App erinnert an die 12-Monats-Frist und zeigt, welche Unterlagen wo eingereicht werden müssen.

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