Sterbegeld

André Joerissen·Gründer·7 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 22. Januar 2026·Aktualisiert am 08. Mai 2026

Rechtsgrundlage: § 58 SGB V (a. F.), § 64 SGB VII, § 18 BeamtVG

Kurz gesagt: Das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkasse gibt es seit 2004 nicht mehr. Heute zahlen nur noch die Beamtenversorgung, die gesetzliche Unfallversicherung bei einem tödlichen Arbeitsunfall und private Sterbegeld- oder Lebensversicherungen. Dieser Artikel zeigt, welcher Anspruch in welchem Fall besteht.

Warum es das gesetzliche Sterbegeld nicht mehr gibt

Bis Ende 2003 zahlte die gesetzliche Krankenversicherung ein pauschales Sterbegeld als Zuschuss zu den Bestattungskosten. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde diese Leistung zum 1. Januar 2004 vollständig gestrichen (§ 58 SGB V entfiel). Seitdem müssen Hinterbliebene die Bestattungskosten grundsätzlich selbst tragen.

Wer heute noch Sterbegeld zahlt

Beamtinnen und Beamte

Die Versorgung zahlt nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz ein Sterbegeld an Hinterbliebene – in der Regel das Zweifache der letzten Dienst- oder Versorgungsbezüge.

Gesetzliche Unfallversicherung

Stirbt jemand an den Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt die Berufsgenossenschaft Sterbegeld nach § 64 SGB VII – ein Siebtel der Bezugsgröße, rund 6.500 €.

Private Vorsorge

Sterbegeldversicherungen, Lebensversicherungen oder Zusatzversorgungen (z. B. von Versorgungswerken) zahlen, wenn ein entsprechender Vertrag besteht. Die Höhe ergibt sich aus der Police.

Was Hinterbliebene stattdessen prüfen sollten

  • Bestehende Lebens- oder Sterbegeldversicherungen des Verstorbenen
  • Beihilfe- bzw. Versorgungsansprüche bei Beamtenverhältnis
  • Unfallversicherung bei Tod durch Arbeits- oder Wegeunfall
  • Sozialbestattung über das Sozialamt (§ 74 SGB XII), wenn die Kosten nicht tragbar sind

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?

Nein. Das gesetzliche Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft (Streichung von § 58 SGB V). Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse beim Tod kein Sterbegeld mehr.

Wer bekommt heute noch Sterbegeld?

Sterbegeld zahlen heute noch die Beihilfe bzw. Versorgung für Beamte (§ 18 Beamtenversorgungsgesetz), die gesetzliche Unfallversicherung bei einem tödlichen Arbeits- oder Wegeunfall (§ 64 SGB VII) sowie private Sterbegeld- und Lebensversicherungen, wenn ein entsprechender Vertrag besteht.

Wie hoch ist das Sterbegeld bei einem Arbeitsunfall?

Bei Tod durch einen Arbeits- oder Wegeunfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der jährlichen Bezugsgröße – das sind rund 6.500 € (Stand 2026). Hinzu können Hinterbliebenenrenten und Überführungskosten kommen.

Lohnt sich eine private Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung deckt die Bestattungskosten ab und entlastet Angehörige. Sie lohnt sich vor allem, wenn keine Rücklagen vorhanden sind. Rechnen Sie aber nach: Über die Laufzeit zahlen Sie oft mehr ein, als später ausgezahlt wird. Eine zweckgebundene Rücklage auf einem Tagesgeldkonto ist häufig günstiger.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Recherchiert anhand aktueller Gesetzgebung und redaktionell zusammengestellt mit Quellenangaben. Stand: April 2026.

Weiterführende Ratgeber

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