Konto auflösen nach Todesfall

André Joerissen·Gründer·8 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 26. Februar 2026·Aktualisiert am 19. Mai 2026

Rechtsgrundlage: §§ 1922, 2039 BGB · Nachweis: § 35 GBO / Erbschein

Kurz gesagt: Das Konto wird nach dem Tod nicht komplett gesperrt – Online-Banking und Karten werden deaktiviert, das Guthaben geht an die Erben über. Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus oder einem notariellen Testament können Sie meist sofort verfügen; ohne Vollmacht verlangt die Bank oft einen Erbschein. Dieser Artikel zeigt den Ablauf Schritt für Schritt.

Was nach der Todesmeldung passiert

Sobald die Bank vom Tod erfährt, deaktiviert sie die persönlichen Zugänge des Verstorbenen (Karten, Online-Banking). Das Guthaben bleibt bestehen und wird Teil des Nachlasses. Wichtige Daueraufträge und Lastschriften – etwa Miete oder Bestattungsrechnung – werden in der Regel zunächst weiter bedient.

Womit Sie sich legitimieren

Vollmacht über den Tod hinaus

Die einfachste Variante: Wer eine transmortale Konto- oder Vorsorgevollmacht hat, kann sofort verfügen – ohne Erbschein.

Notarielles Testament / Erbvertrag

Zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts akzeptieren Banken dies häufig als Nachweis der Erbenstellung.

Erbschein

Ohne Vollmacht oder eindeutiges Testament verlangen Banken meist einen Erbschein – besonders bei höheren Guthaben.

Konto auflösen in 5 Schritten

  1. Todesfall der Bank mit Sterbeurkunde melden.
  2. Berechtigung nachweisen (Vollmacht, Testament oder Erbschein).
  3. Offene Posten klären: Bestattung, Miete, Versicherungen, Daueraufträge prüfen.
  4. Restguthaben auf ein Erben- oder Abwicklungskonto überweisen.
  5. Schriftlichen Auflösungsantrag stellen und Karten zurückgeben.
Tipp: Lösen Sie das Konto nicht zu früh auf. Oft laufen noch Rückerstattungen, Renten-Rückbuchungen oder Versicherungszahlungen ein. Lassen Sie das Konto, bis alle Posten abgewickelt sind.

Häufige Fragen

Wird das Konto nach dem Tod automatisch gesperrt?

Das Konto wird nicht komplett gesperrt, aber das Online-Banking und die Karten des Verstorbenen werden deaktiviert. Das Guthaben bleibt erhalten und geht auf die Erben über. Laufende Lastschriften wie Miete oder Bestattungskosten führt die Bank meist noch aus.

Brauche ich einen Erbschein, um das Konto aufzulösen?

Nicht immer. Bei einer Vollmacht über den Tod hinaus oder einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll reicht das oft aus. Ohne Vollmacht oder bei höheren Beträgen verlangen viele Banken einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament als Nachweis der Erbenstellung.

Was passiert mit einem Gemeinschaftskonto?

Bei einem Oder-Konto kann der überlebende Mitinhaber weiterhin allein verfügen – das Guthaben ist nicht gesperrt. Erbschaftsteuerlich gilt aber in der Regel die Hälfte des Guthabens als Erwerb. Bei einem Und-Konto können nur alle Kontoinhaber gemeinsam verfügen.

Wie löse ich das Konto konkret auf?

Melden Sie der Bank den Todesfall mit Sterbeurkunde. Weisen Sie Ihre Berechtigung nach (Vollmacht, Testament oder Erbschein), begleichen Sie offene Posten, überweisen Sie das Restguthaben auf ein Erbenkonto und stellen Sie dann den schriftlichen Auflösungsantrag.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Recherchiert anhand aktueller Gesetzgebung und redaktionell zusammengestellt mit Quellenangaben. Stand: April 2026.

Weiterführende Ratgeber

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