Bankvollmacht (Vorsorge)
Rechtsgrundlage: §§ 164 ff. BGB, AGB der Banken
Eine Bankvollmacht regelt, wer im Notfall – etwa nach Schlaganfall, schwerer Krankheit oder Demenz – Ihre Bankgeschäfte führen darf. Sie verhindert, dass ein Betreuungsgericht eingreifen muss, wenn Sie Rechnungen nicht mehr selbst bezahlen können.
Bankvollmacht vs. Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht
Umfassende Vollmacht für medizinische, behördliche und finanzielle Angelegenheiten. Wird in der Bank oft nicht reibungslos akzeptiert.
Bankvollmacht (Konto-/Depotvollmacht)
Spezifisch für ein bestimmtes Konto/Depot bei dieser Bank. Direkt auf dem Hausformular. Wird sofort im Bankensystem hinterlegt – funktioniert reibungslos.
Empfehlung: Beides anlegen. Vorsorgevollmacht für alle Lebensbereiche, zusätzlich Bankvollmacht bei jeder Bank, bei der Konten/Depots bestehen.
Was die Bankvollmacht regelt
Üblicherweise umfasst eine Standard-Bankvollmacht alle Bankgeschäfte zum Konto:
- Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge
- Konto- und Depotübersicht abrufen
- Online-Banking-Zugang (separater Vertrag oft nötig)
- Kreditkartenverwaltung
- Wertpapierkäufe und -verkäufe (bei Depotvollmacht)
- Schließfachzugang (mit separater Schließfachvollmacht)
Nicht enthalten sind typischerweise: Kontoeröffnung, Kontoauflösung, Kreditverträge – dafür braucht es eine erweiterte Vollmacht.
Drei Vollmachtsarten zur Auswahl
Vollmacht zu Lebzeiten
Bevollmächtigter darf sofort agieren, Vollmacht endet mit dem Tod. Standard.
Vollmacht auf den Todesfall
Wird erst nach dem Tod wirksam. Sinnvoll, um sofort nach dem Tod Bestattungskosten begleichen zu können.
Vollmacht über den Tod hinaus
Kombination: gilt zu Lebzeiten und nach dem Tod. Sehr praktisch für Angehörige, aber Vorsicht: Bevollmächtigter kann theoretisch Konten vor den Erben leeren.
So gehen Sie vor
- Termin in der Filiale vereinbaren (Bankvollmacht meist nur persönlich)
- Bevollmächtigten mitbringen oder vorher absprechen – die Bank prüft Identität
- Formulartyp wählen: zu Lebzeiten / auf den Todesfall / über den Tod hinaus
- Umfang prüfen: Konto-/Depotvollmacht, Online-Banking, Kreditkarte, Schließfach
- Unterschriften leisten – Vollmacht ist sofort im Bankensystem aktiv
- Optional: Online-Banking-Vertrag mit eigenen Zugangsdaten für den Bevollmächtigten
Bei Online-Banken
Bei Direktbanken (z. B. ING, DKB, Comdirect) erfolgt die Vollmacht meist per Formular per Post mit Unterschriftenvergleich oder Video-Ident. Persönlicher Termin entfällt – Bearbeitungsdauer ca. 1–2 Wochen.
Widerruf und Tod
- Widerruf: Jederzeit formlos möglich; schriftlich an die Bank, EC-Karten des Bevollmächtigten einziehen
- Tod des Vollmachtgebers: Bankvollmacht endet, außer „über den Tod hinaus" vermerkt
- Tod des Bevollmächtigten: Vollmacht erlischt automatisch
- Geschäftsunfähigkeit: Vollmacht bleibt grundsätzlich bestehen (das ist gerade der Vorsorgezweck)
Häufige Fragen
Reicht eine Vorsorgevollmacht der Bank?
Theoretisch ja, praktisch verlangen Banken oft das Hausformular. Beides anzulegen ist sicherer.
Gilt die Bankvollmacht nach dem Tod?
Nur wenn sie ausdrücklich „über den Tod hinaus" formuliert ist.
Kann ich die Bankvollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit formlos schriftlich. EC-Karten zurückgeben.
Weiterführende Ratgeber
Konten und Vollmachten im Überblick
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