Haushaltsauflösung nach Todesfall

André Joerissen·Gründer·8 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 03. März 2026·Aktualisiert am 10. Mai 2026

Mietrecht: § 580 BGB · Erbrecht: §§ 1922, 1943 BGB

Kurz gesagt: Eine Haushaltsauflösung kostet meist 1.000 bis 3.000 €, getragen von den Erben als Nachlassverbindlichkeit. Wichtig: Solange Sie eine Erbausschlagung erwägen, dürfen Sie nichts verwerten oder entsorgen – sonst gilt das Erbe als angenommen. Dieser Artikel zeigt den Ablauf, die Kosten und die typischen Fallstricke.

Zuerst klären: Ist der Nachlass womöglich überschuldet? Räumen Sie die Wohnung nicht aus, bevor die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung abgelaufen ist. Wer Hausrat verwertet, nimmt das Erbe an und haftet dann auch für Schulden.

Ablauf in Schritten

  1. Erbsituation klären: Annahme oder Ausschlagung? Erst danach mit der Verwertung beginnen.
  2. Wichtige Dokumente sichern: Verträge, Versicherungspolicen, Kontounterlagen, Testament, Wertsachen.
  3. Wert ermitteln: Antiquitäten, Schmuck, Kunst und gut erhaltene Möbel vor dem Entsorgen schätzen lassen.
  4. Angebote einholen: Zwei bis drei Firmen für die Auflösung vergleichen – idealerweise mit Wertanrechnung.
  5. Auflösung und Übergabe koordinieren: Termin so legen, dass die Wohnung danach besenrein übergeben werden kann.

Realistische Kosten

Wohnung / Haustypische Kosten
1–2 Zimmer600–1.500 €
3–4 Zimmer1.500–3.000 €
Haus mit Keller/Dachboden3.000–5.000 €+

Preise variieren stark nach Region, Menge und Stockwerk. Eine Wertanrechnung für verkäufliche Gegenstände kann den Endpreis deutlich senken.

Tipps, um Kosten zu senken

  • Verkäufliches selbst über Kleinanzeigen oder Sozialkaufhäuser veräußern
  • Auf Festpreis statt Stundensatz bestehen und Wertanrechnung schriftlich festhalten
  • Gut erhaltene Möbel an gemeinnützige Einrichtungen spenden
  • Kostenpflichtigen Sondermüll und Elektroschrott separat einplanen

Häufige Fragen

Was kostet eine Haushaltsauflösung?

Eine professionelle Haushaltsauflösung kostet je nach Wohnungsgröße und Menge meist zwischen 1.000 und 3.000 €. Eine kleine Wohnung liegt eher bei 600 bis 1.500 €, ein vollgestelltes Haus kann 4.000 € und mehr kosten. Wertgegenstände können den Preis durch Anrechnung senken.

Wer trägt die Kosten der Haushaltsauflösung?

Die Kosten tragen die Erben, da sie mit der Annahme des Erbes auch den Nachlass übernehmen. Als Nachlassverbindlichkeit sind sie aus dem Nachlass zu begleichen. Bei einem überschuldeten Nachlass sollten Sie vor der Auflösung über eine Erbausschlagung nachdenken.

Darf ich die Wohnung vor der Erbausschlagung ausräumen?

Nein. Wer den Hausrat verwertet, verschenkt oder verkauft, nimmt das Erbe damit konkludent an und kann es danach nicht mehr ausschlagen. Solange Sie eine Ausschlagung erwägen, sollten Sie nur das Nötigste sichern und nichts entsorgen.

Worauf muss ich bei der Mietwohnung achten?

Die Wohnung muss meist besenrein und fristgerecht übergeben werden. Prüfen Sie das Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB: Erben können den Mietvertrag mit gesetzlicher Frist außerordentlich kündigen. Koordinieren Sie Auflösung und Übergabetermin, um doppelte Miete zu vermeiden.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

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