Erbschaftssteuererklärung

André Joerissen·Gründer·9 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 19. Februar 2026·Aktualisiert am 16. Mai 2026

Rechtsgrundlage: §§ 30, 31 ErbStG

Kurz gesagt: Zuerst müssen Sie den Erbfall innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Eine vollständige Erbschaftssteuererklärung verlangt das Finanzamt nur, wenn es Sie dazu auffordert – dann gilt eine Frist von mindestens einem Monat. Zuständig ist das Erbschaftsteuer-Finanzamt am Wohnsitz des Verstorbenen.

Wie hoch wird die Steuer für Ihren Fall?

Zum Erbschaftsteuer-Rechner →

Schritt 1: Erbfall anzeigen (3 Monate)

Jeder Erwerb von Todes wegen ist innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Die Anzeige ist formlos möglich und sollte enthalten: Namen und Anschrift von Erblasser und Erben, Verwandtschaftsverhältnis, Gegenstand und Wert des Erwerbs sowie Rechtsgrund (Testament, gesetzliche Erbfolge).

Hinweis: Bei notariellen Testamenten und durch Banken gemeldeten Konten erfährt das Finanzamt den Erbfall oft ohnehin. Die eigene Anzeigepflicht entfällt dadurch aber nicht zwingend.

Schritt 2: Auf Aufforderung die Erklärung abgeben

Das Finanzamt entscheidet, ob eine vollständige Erbschaftssteuererklärung nötig ist, und fordert Sie gegebenenfalls auf (§ 31 ErbStG). Erst dann füllen Sie die amtlichen Vordrucke aus – mit Anlagen je nach Vermögensart (z. B. „Anlage Steuerentlastung", Angaben zu Grundbesitz, Bankguthaben, Hausrat, Schulden).

Was in die Erklärung gehört

  • Persönliche Angaben und Verwandtschaftsverhältnis (bestimmt Freibetrag und Steuerklasse)
  • Aktiva: Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Hausrat, Fahrzeuge
  • Passiva: Nachlassverbindlichkeiten, Bestattungskosten (Pauschale 10.300 €), Schulden des Erblassers
  • Vorschenkungen der letzten 10 Jahre (werden zusammengerechnet)
Wichtig: Auch wenn der Erwerb unter dem Freibetrag liegt, kann das Finanzamt eine Erklärung verlangen. Reagieren Sie auf die Aufforderung fristgerecht oder beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung – sonst drohen Schätzung und Verspätungszuschlag.

Häufige Fragen

Muss ich eine Erbschaftssteuererklärung abgeben?

Nicht automatisch. Sie müssen den Erwerb zunächst nur innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Eine vollständige Erbschaftssteuererklärung müssen Sie erst abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert (§ 31 ErbStG).

Welche Frist gilt für die Erbschaftssteuererklärung?

Die Anzeige des Erwerbs ist binnen 3 Monaten nach Kenntnis vom Erbfall fällig. Für die eigentliche Steuererklärung setzt das Finanzamt eine Frist von mindestens einem Monat. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden.

Welches Finanzamt ist zuständig?

Zuständig ist das Erbschaftsteuer-Finanzamt am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Nicht jedes Finanzamt bearbeitet Erbschaftsteuer – häufig ist eine bestimmte Stelle für ganze Regionen zuständig.

Brauche ich für die Erklärung einen Steuerberater?

Bei einfachen Erbfällen unter dem Freibetrag können Sie die Erklärung selbst ausfüllen. Bei Immobilien, Betriebsvermögen, Auslandsbezug oder hohen Werten lohnt sich ein Steuerberater, weil Bewertung und Steuerbefreiungen komplex sind und Fehler teuer werden.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Recherchiert anhand aktueller Gesetzgebung und redaktionell zusammengestellt mit Quellenangaben. Stand: April 2026.

Weiterführende Ratgeber

Nachlass strukturiert erfassen mit Sterbefall-Lotse

Die App führt Sie durch Vermögen und Verbindlichkeiten – eine saubere Grundlage für die Steuererklärung.

Jetzt starten