Vorsorgevollmacht
Rechtsgrundlage: §§ 1814 ff. BGB (seit 2023 reformiert)
Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie selbst nicht mehr können. Ohne diese Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer – selbst dann, wenn ein Ehepartner vorhanden ist.
Drei Dokumente, ein Vorsorge-Paket
Vorsorge funktioniert nur, wenn drei Dokumente ineinandergreifen:
Vorsorgevollmacht
Bestimmt, wer für Sie handeln darf, wenn Sie nicht mehr selbst können – in welchen Bereichen.
Betreuungsverfügung
Greift nur, wenn doch ein Betreuer bestellt werden muss. Sie schlägt vor, wer das sein soll.
Patientenverfügung
Legt was medizinisch geschehen soll, wenn Sie nicht entscheidungsfähig sind – z. B. lebensverlängernde Maßnahmen.
Welche Bereiche regelt eine Vorsorgevollmacht?
- Gesundheitssorge: Entscheidungen über Behandlung, Operationen, Pflegeheim
- Aufenthaltsbestimmung: Wohnung, Pflegeheim, Krankenhausverlegung
- Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Vermögensverwaltung, Steuern
- Behörden- und Postangelegenheiten: Anträge, Schriftverkehr
- Vertretung vor Gericht
- Telekommunikation/Digital: Verträge, Online-Konten verwalten
Sie können einzelne Bereiche ausnehmen oder mehrere Bevollmächtigte für verschiedene Bereiche einsetzen – etwa Ehepartner für Gesundheit, Kind für Finanzen.
Form: Was muss drinstehen?
- Vollständige Personalien des Vollmachtgebers
- Vollständige Personalien des Bevollmächtigten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
- Die Bereiche der Vollmacht, deutlich benannt
- Die Klausel „über den Tod hinaus" (verhindert Vollmachterlöschen)
- Datum und eigenhändige Unterschrift
Für Bankgeschäfte verlangen viele Institute eigene Formulare oder zumindest eine Beglaubigung. Bei Immobilien ist notarielle Beurkundung Pflicht (§ 311b BGB).
Aufbewahrung und Auffindbarkeit
Die beste Vollmacht nützt nichts, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Optionen:
- Beim Bevollmächtigten hinterlegen – schnelle Zugriff im Notfall
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (einmalig ca. 15–20 €) – Betreuungsgerichte fragen das Register automatisch ab
- Notarielle Hinterlegung: bei größerem Vermögen sinnvoll
Was Bevollmächtigte beachten müssen
- Vermögen muss strikt getrennt vom eigenen verwaltet werden
- Aufzeichnungspflicht über Einnahmen und Ausgaben
- Größere Entscheidungen (Heimwechsel, Wohnungsverkauf) im Sinne der vertretenen Person treffen
- Bei lebensgefährlichen ärztlichen Maßnahmen: in manchen Fällen Genehmigung des Betreuungsgerichts nötig
Vorsorgevollmacht widerrufen
Solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann er die Vollmacht jederzeit widerrufen. Wichtig: Das Original zurückverlangen und alle Stellen informieren (Banken, Ärzte, Vorsorgeregister). Sonst kann der vermeintlich frühere Bevollmächtigte weiter handeln.
Häufige Fragen
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?
Grundsätzlich nicht – schriftlich und unterschrieben reicht. Für Immobilien und Bankgeschäfte wird meist Beurkundung oder Beglaubigung verlangt.
Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer – oft einen Berufsbetreuer, nicht zwingend ein Familienmitglied, auch nicht den Ehepartner.
Erlischt die Vorsorgevollmacht mit dem Tod?
Standardmäßig erlischt sie nicht. Mit der Klausel „über den Tod hinaus" kann der Bevollmächtigte auch nach dem Erbfall weiter handeln – bis Erben übernehmen.
Weiterführende Ratgeber
Nach dem Tod alles geordnet abwickeln
Sterbefall-Lotse zeigt Angehörigen Schritt für Schritt, was zu tun ist – mit Fristen, Dokumenten und vorbereiteten Schreiben.
Kostenlos starten