Fristen nach einem Todesfall

André Joerissen·Gründer·7 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 10. März 2026·Aktualisiert am 24. Mai 2026

Quellen: PStG, BGB, ErbStG, SGB VI, Landesrecht

Kurz gesagt: Nach einem Todesfall laufen mehrere gesetzliche Fristen parallel: Der Totenschein wird sofort ausgestellt, die Sterbeurkunde bis zum dritten Werktag beantragt, die Bestattung erfolgt je nach Bundesland binnen 4 bis 10 Tagen. Wichtig sind außerdem die 6 Wochen zur Erbausschlagung und die 3 Monate zur Anzeige beim Finanzamt. Diese Übersicht fasst alle Deadlines zusammen.

Fristen-Übersicht

FristAufgabeGrundlage
SofortArzt verständigen, Totenschein ausstellen lassenLandesrecht
Bis 3. WerktagSterbefall beim Standesamt anzeigen, Sterbeurkunde§ 28 PStG
4–10 TageBestattung (Frist je Bundesland)Bestattungsgesetze der Länder
6 WochenErbe annehmen oder ausschlagen§ 1944 BGB
3 MonateErbfall beim Finanzamt anzeigen§ 30 ErbStG
12 MonateWitwen-/Witwerrente für rückwirkende Zahlung beantragen§ 99 SGB VI
3 JahrePflichtteilsansprüche geltend machen (Verjährung)§ 195 BGB
Die kritischste Frist: Die 6 Wochen zur Erbausschlagung beginnen, sobald Sie von Erbfall und Berufung erfahren. Wer überschuldetes Erbe vermutet, sollte diese Frist auf keinen Fall verstreichen lassen.

Die ersten Tage

Unmittelbar nach dem Tod stellt ein Arzt den Totenschein aus. Mit Totenschein, Personalausweis und Personenstandsurkunden (Geburts-/Heiratsurkunde) wird der Sterbefall beim Standesamt angezeigt – meist über das Bestattungsinstitut. Erst mit der Sterbeurkunde lassen sich Renten, Versicherungen und Banken informieren.

Die ersten Wochen und Monate

Innerhalb von 6 Wochen entscheiden Sie über Annahme oder Ausschlagung des Erbes. Binnen 3 Monaten ist der Erwerb dem Finanzamt anzuzeigen. Für die rückwirkende Witwenrente ab dem Sterbemonat haben Sie bis zu 12 Monate Zeit. Pflichtteilsansprüche verjähren erst nach 3 Jahren – sollten aber früh geprüft werden.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Sterbeurkunde?

Der Sterbefall muss dem Standesamt in der Regel bis zum dritten Werktag nach dem Tod angezeigt werden. Das Standesamt stellt dann die Sterbeurkunde aus. Das Bestattungsinstitut übernimmt die Anzeige meist im Auftrag der Angehörigen.

Wie schnell muss die Bestattung erfolgen?

Die Bestattungsfristen sind Landesrecht und unterscheiden sich je Bundesland. Eine Erdbestattung muss häufig innerhalb von 4 bis 10 Tagen nach dem Tod erfolgen. Die genaue Frist regelt das jeweilige Bestattungsgesetz des Landes.

Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?

Die Frist zur Ausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufung (§ 1944 BGB). Lebte der Erblasser im Ausland oder hält sich der Erbe im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.

Bis wann muss ich den Erbfall beim Finanzamt anzeigen?

Den Erwerb von Todes wegen müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis beim Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Eine vollständige Erbschaftssteuererklärung ist erst auf Aufforderung des Finanzamts nötig.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Recherchiert anhand aktueller Gesetzgebung und redaktionell zusammengestellt mit Quellenangaben. Stand: April 2026.

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