Erbe vorzeitig auszahlen lassen

André Joerissen·Gründer·8 Min. Lesedauer
Veröffentlicht am 22. Mai 2026·Aktualisiert am 26. Juni 2026

Rechtsgrundlage: §§ 2032–2057 BGB, § 2371 BGB (Erbteilkauf), § 2042 BGB (Auseinandersetzung)

Eine Erbauseinandersetzung dauert in Deutschland im Schnitt 9–24 Monate, bei Immobilien oder Streit auch deutlich länger. Wer schneller Geld braucht, hat drei Hauptoptionen – mit unterschiedlichen Kosten, Risiken und Voraussetzungen.

Die 3 Wege im Überblick

WegAuszahlungDauer
Erbvorschuss (Miterben)Teilbetrag, kostenfrei2–6 Wochen
Erbteilkauf60–80 % des Erbteils2–6 Wochen
Bankkredit / ErbschaftsfinanzierungBis 80 %, mit Zinsen4–10 Wochen
Beschleunigte AuseinandersetzungVollständig3–9 Monate

Weg 1: Erbvorschuss von Miterben

Die einfachste und günstigste Option, wenn die Erbengemeinschaft kooperativ ist. Voraussetzungen:

  • Bankguthaben oder leicht liquidierbares Vermögen vorhanden
  • Alle Miterben stimmen zu
  • Schriftliche Vereinbarung über die Anrechnung auf den späteren Erbteil
  • Bei Streit: Notar als Treuhänder

Kein Abschlag, keine Zinsen. Verzichtbar ist nur die Geduld. Wenn die Bank das Konto noch nicht freigegeben hat, geht es nicht.

Weg 2: Erbteilkauf (§ 2371 BGB)

Ein professioneller Erbteilkäufer übernimmt deinen Anteil an der Erbengemeinschaft. Ablauf:

  1. Nachlass-Übersicht zusammenstellen (Konten, Immobilien, Schulden)
  2. Angebot vom Käufer erhalten (Bewertung in 1–3 Wochen)
  3. Notarieller Kaufvertrag (Pflichtform nach § 2371 BGB)
  4. Auszahlung binnen 2–4 Wochen nach Vertragsschluss
  5. Käufer tritt in die Erbengemeinschaft ein

Vorteil: Du bist sofort raus, hast Liquidität, kein Streit mehr mit Miterben. Nachteil: Abschlag 20–40 %, Notarkosten.

Bekannte Erbteilkäufer in Deutschland

ErbProfi, Erbquelle, ErbExperten

Spezialisierte Anbieter, bundesweit tätig. Typisch 60–80 % Auszahlung, Bewertung kostenlos. Eigentum an Immobilien wird mit übernommen.

Notariate mit Erbteilkauf-Vermittlung

Manche Notare vermitteln direkt zwischen Erben und Käufern. Oft etwas bessere Konditionen als reine Anbieter, aber regional begrenzt.

Vorsicht bei Online-Angeboten

Unseriöse Anbieter zahlen 40–55 % und arbeiten mit Druck. Immer 2–3 Angebote vergleichen, Bewertungen und Bilanz prüfen.

Vorkaufsrecht der Miterben (§ 2034 BGB): Verkaufst du an Dritte, haben Miterben 2 Monate Zeit, den Erbteil zum gleichen Preis selbst zu kaufen. Diese Frist beginnt mit Kenntnis vom Verkauf. Plane diese Phase mit ein.

Weg 3: Bankkredit / Erbschaftsfinanzierung

Spezialisierte Banken (z. B. Deutsche Erbenfinanzierung, einige Privatbanken) gewähren einen Kredit gegen den erwarteten Erbteil:

  • Erbschein zwingend erforderlich
  • Auszahlung bis 80 % des nachgewiesenen Werts
  • Zinsen 4–10 % p. a. (deutlich höher als Standardkredit)
  • Rückzahlung bei Auseinandersetzung
  • Sicherheit: Abtretung des Erbteils

Sinnvoll, wenn der Abschlag eines Erbteilkaufs höher wäre als die Zinskosten. Lohnt sich besonders bei kurzer Restdauer der Auseinandersetzung.

Weg 4: Beschleunigte Erbauseinandersetzung

Wenn die Erbengemeinschaft kooperativ ist und Vermögen liquide:

  • Schritt 1: Nachlassverzeichnis erstellen (1–4 Wochen)
  • Schritt 2: Konten auflösen, Wertpapiere veräußern
  • Schritt 3: Immobilien bewerten und Mit-/Auseinandersetzung
  • Schritt 4: Auseinandersetzungsvertrag notariell
  • Schritt 5: Auszahlung der Quoten

Bei Einigkeit und liquidem Nachlass realistisch in 3–6 Monaten. Bei Immobilien länger – Verkauf ist der Engpass.

Steuer und Kosten

  • Erbschaftsteuer: Fällig auf den ursprünglichen Erbteil, nicht auf Auszahlungssumme
  • Notarkosten Erbteilkauf: 0,5–1 % des Kaufpreises
  • Grunderwerbsteuer: Bei Immobilienerbteilen kann sie für den Käufer anfallen – verhandelbar
  • Anwalt: 500–2.000 € für Begleitung bei komplexer Konstellation

Häufige Fragen

Kann ich mein Erbe vorzeitig auszahlen lassen?

Ja: Erbvorschuss von Miterben, Erbteilkauf nach § 2371 BGB, Bankkredit oder beschleunigte Auseinandersetzung.

Wie viel zahlen Erbteilkäufer?

60–80 % des Erbteilwerts, abhängig von Liquidität und Streitpotential des Nachlasses.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Erbschein oder notarielles Testament, Nachlassübersicht, notarieller Kaufvertrag.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Recherchiert anhand aktueller Gesetzgebung und redaktionell zusammengestellt mit Quellenangaben. Stand: April 2026.

Weiterführende Ratgeber

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